Sitzung: 26.09.2016 Verkehrs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 5
Vorlage: 247/2016
Beschlussvorschlag:
C.1 Beschlussfassung über die
vorgebrachten Bedenken und Anregungen
Die während der öffentlichen
Auslegung des Entwurfs zur Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – der Gemeinde Selfkant mit Begründung und Umweltbericht und der in
den Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die
Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage beigefügte
Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle) zu den vorgebrachten Anregungen
bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den
Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.
C.2 Satzungsbeschluss
Aufgrund
des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBI. I. S. 2414) beschließt
die Gemeindevertretung die Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41
a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – der Gemeinde Selfkant als Satzung. Die
Begründung zum Bebauungsplan wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beschlossen. Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen.
Sachverhalt:
A Verfahrensstand
In Anlehnung an die Änderung des
Flächennutzungsplanes Nr. 13 a – Tüddern, Nord II – ist der Bebauungsplan Nr.
41 entsprechend anzupassen. Die Änderung erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan
Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg -.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am
04.11.2015 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens
zur Änderung Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – des Bebauungsplanes der
Gemeinde Selfkant beschlossen.
Gegenstand der Änderungen im Rahmen dieses Verfahrens sollen sein:
- Auf dem Flurstück Gemarkung Tüddern, Flur 5, Nr. 194 –
nördlich des Bürgerhausgrundstückes – wird eine 15 m breite „Öffentliche
Grünfläche“ ausgewiesen.
- Auf dem Flurstück Gemarkung
Tüddern, Flur 5, Nr. 194 – östlich des Bürgerhausgrundstückes - wird die
Baugrenze um 15 m nach Osten verschoben, damit die Freihaltung dieses
Streifens von schutzwürdiger Bebauung gewährleistet ist.
- Im gesamten Plangebiet sind Stellplätze und Zufahrten auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
- Auf dem Flurstück Gemarkung Tüddern, Flur 5, Nr. 194 wird das bisherige „Mischgebiet“ um 15 m nach Norden erweitert.
- Das Baufenster und die planungsrechtliche Erschließung der „Mischfläche“ werden entsprechend um 15 m nach Norden verschoben.
Der Änderungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches
(BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde
Selfkant Nr. 45-47/2015 vom 22. November 2015 öffentlich bekannt
gemacht.
Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt
(Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 45-47/2015 vom 22. November 2015)
wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planänderungsabsichten
unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10. Dezember 2015
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über die Planänderungsabsichten der Gemeinde
Selfkant unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung bis spätestens zum 15.
Januar 2016 aufgefordert.
Über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken nach der
Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 2. März 2016 beraten und beschlossen.
Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 8-9/2016 vom
6. März 2016 wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2
BauGB, den Änderungsentwurf Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – des
Bebauungsplanes der Gemeinde Selfkant mit Begründung und Umweltbericht sowie
den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit
vom 14. März 2016 bis einschließlich 14.
April 2016 im Rathaus in Selfkant-Tüddern einzusehen und Stellungnahmen während
der Auslegungsfrist abzugeben. Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Mit Schreiben vom 3. März 2016 wurden, unter Fristsetzung bis zum 04.
April 2016, von den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum
Änderungsentwurf Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – des Bebauungsplanes
der Gemeinde Selfkant nebst Begründung Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
eingeholt. Mit gleichem Schreiben wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Änderungsentwurf Nr. 41 a –
Tüddern, Vor dem Rohrweg – des Bebauungsplanes in der Zeit vom 14. März 2016
bis einschließlich 14. April 2016 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegen.
Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 8-9/2016 vom 6. März 2016
öffentlich bekannt gemacht.
Über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken nach der
Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 27. April 2016 beraten und beschlossen.
Bei dem im parallel durchgeführten Flächennutzungsplanänderungsverfahren
wurde bei dem im Anschluss eingeleiteten Genehmigungsverfahren gemäß § 6
BauGB bei der Bezirksregierung Köln die
Genehmigung versagt, da Mängel in der Begründung und im Umweltbericht
festgestellt wurden. Da diese Mängel auch in den Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren
vorhanden waren, wurden auch im Bebauungsplanverfahren die Unterlagen angepasst
und nach Behebung dieser Mängel wurde durch Bekanntmachung im Amtsblatt der
Gemeinde Selfkant Nr. 28-29/2016 vom 24. Juli 2016 der Öffentlichkeit erneut
die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, den Änderungsentwurf zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – der Gemeinde
Selfkant mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen, vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
1. August 2016 bis einschließlich 2. September 2016 im Rathaus in
Selfkant-Tüddern einzusehen und Stellungnahmen während der Auslegungsfrist
abzugeben. Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Mit Schreiben vom 25. Juli 2016 wurden, unter Fristsetzung bis zum 31.
August 2016, von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
zum Änderungsentwurf der Gemeinde
Selfkant nebst Begründung Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt. Mit
gleichem Schreiben wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange darauf hingewiesen, dass der Änderungsentwurf zur Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – der Gemeinde Selfkant in
der Zeit vom 1. August 2016 bis einschließlich 2. September 2016 im Rathaus in
Tüddern öffentlich ausliegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs.
2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde
Selfkant Nr. 28-29/2016 vom 24. Juli
2016 öffentlich bekannt gemacht.
B. Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über während
der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten
Anregungen und Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7
BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung der
Bauleitpläne gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung
als Vorgang setzt insbesondere voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3
Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist. Dieses Anregungsverfahren und der sonstige
Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben den Boden, auf dem der
abschließende Vorgang des Abwägens stattzufinden hat.
B.1 Anlässlich der
öffentlichen Auslegung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 a – Tüddern, Vor
dem Rohrweg – der Gemeinde Selfkant wurden weder Anregungen noch Bedenken
vorgebracht.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer denen in der
Abwägungstabelle (Anlage) zur Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 4a a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – der Gemeinde Selfkant
aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
während der Planauslegung bzw. im Verfahren nach § 4 bzw. § 4 a BauGB keine
weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des
Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
Nach kurzer Diskussion ließ der
Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
15 Ja- Stimmen
0 Nein- Stimmen
5 Enthaltungen