Sachverhalt:
Quartiersnutzung
Das Haus der Kinder ist ein wichtiger
Bestandteil der regionalen und überregionalen Bildungslandschaft. Die Gebäude
werden bereits heute durch externe Nutzungen bespielt. (s. Anlage A1, Seite 2)
Außerhalb des Schulalltags stehen der
Öffentlichkeit die Räumlichkeiten für unterschiedliche fixe und variable
Nutzungsmöglichkeiten, in Abstimmung mit dem Raumprogramm der Schule und nach
finaler Abstimmung mit der Schulleitung, zur Verfügung. (s. Anlage A2)
Es stehen angemessene Raumkapazitäten zum
Erhalt des Status quo und zum Ausbau der Quartiersnutzungen zur Verfügung.
Folglich ist die Zukunftsfähigkeit sichergestellt.
Aus den genannten Gründen müssen zukünftige
Maßnahmen, die am Gesamtschulgebäude durchgeführt werden, nicht nur die Themen
energetische Sanierung und Barrierefreiheit im Blick haben, sondern auch eine
Optimierung der Räumlichkeiten für die Ausweitung der multifunktionalen
Nutzung.
Bauliche
Maßnahme
Konkret betreffen die notwendigen Um- bzw.
Einbauten beispielsweise den Umbau der Aula zu einem multifunktionalen Raum für
schulische und außerschulische Veranstaltungen mit Bühne, Belüftungsanlage und
Beleuchtung. Im energetischen Bereich ist die Anpassung der Haustechnik, ein
Austausch der Außentüren und Fenster sowie in diesem Zusammenhang eine
Überarbeitung der gesamten Fassade vorgesehen. Aus ökologischer und
gestalterischer Sicht soll der triste Flachdachbereich begrünt werden, wodurch
gleichzeitig das Mikroklima und die
Atmosphäre für die Räume im Obergeschoss
deutlich verbessert werden. Alle geplanten baulichen Maßnahmen werden unter
energetischen Gesichtspunkten den aktuell gültigen EnEV-Standards entsprechend
durchgeführt.
Vorstellung des Antrages durch das
Planungsbüro MWM, Herrn Ueckert und durch Herrn Goertz von der
Gemeindeverwaltung.
Finanzierung
Die Förderung dieser Maßnahme wir durch
Landes- und Bundesmittel in Höhe von 60 v.H anteilig finanziert. Der zu
finanzierende Eigenanteil der Gemeinde Selfkant liegt somit bei 40 v. H. Zur
Finanzierung des Eigenanteil sollen, nach vorheriger Prüfung, Mittel aus dem
Förderprogramm Gute Schule 2020 in Höhe von 754.112,00 € genutzt werden. (s. Anlage B1)
Bei voraussichtlichen Ausgaben von
2.537.332,00 € bleibt ein, von der Gemeinde Selfkant zu erbringender
Restbetrag, von 260.820, 80 €
Breitbandkonzept
für die Schulen der Gemeinde Selfkant
Die Förderrichtlinie „Gute Schule 2020“ sieht
auch die Erstellung eines Breitbandkonzeptes für die Schulen in der
Trägerschaft der Gemeinde Selfkant vor. Hierzu gibt die Verwaltung das Konzept
in der Anlage C1 zur Kenntnis.
Anlagen:
A1. Auszug aus Interkommunalen
Entwicklungskonzept
A2. Planunterlagen Nutzungskonzept
A3. Kostenberechnung GSH
B1. Finanzierung Eigenanteil Gute Schule 2020
C1. Breitbandkonzept
Beschlussvorschlag:
A) Die Gemeindevertretung stimmt der Beantragung der Mittel aus dem „Städtebauförderungsprogramm KSG für das Programmjahr 2018“ in Höhe von rund 2,5 Mio. Euro, zur Sanierung des Gebäudes, Verbesserund der öffentlichen Nutzbarkeit und Schaffung flexibler Raumangebote am Haus der Kinder in Höngen zu.
B) Die Gemeindevertretung stimmt der Finanzierung des Eigenanteils durch die Mittel des Förderprogramms Gute Schule 2020 und der weiteren Kofinanzierung in Höhe von 260.820, 80 € zu.
C) Die Gemeindevertretung nimmt das Breitbandkonzept der Gemeinde Selfkant zur Kenntnis.