Betreff
2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) Nr. 4/98, hier: Änderung der Baugrenze
Vorlage
292/2016
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 02.01.2017 beantragt das Ingenieurbüro namens und im Auftrag seines Bauherrn, die im VEP 4/98 „Gewerbefläche zur Ansiedlung einer Spezialspedition und eines Logistikzentrums“ festgesetzte Baugrenze um 1m in süd-östlicher Richtung zwecks Errichtung einer Lagerhalle mit Büros für eine Gebäudereinigungsfirma sowie einer Betriebsleiterwohnung  zu überschreiten. Zur Verdeutlichung wird auf den als Anlage beigefügten Lageplan verwiesen.

 

Bereits im Jahre 2012 wurde in einem gleichgelagerten Fall die Baugrenze des gesamten Plangebietes (1. Änderung des VEP 4/98) um 5 m Richtung Millener Weg verschoben. Aus diesem Grund wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, auch im vorliegenden Fall wieder so zu verfahren und das Verfahren zur 2. Änderung des VEP 4/98 einzuleiten. 

 

Nach Rücksprache mit dem Ingenieurbüro wurde von dort erklärt, dass der Bauherr die Verfahrenskosten der Änderung übernehmen würde.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung stimmt der Verschiebung der Baugrenze um 1m in süd-östlicher Richtung zu und beschließt das Verfahren zur 2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) Nr. 4/98 „Gewerbefläche zur Ansiedlung einer Spezialspedition und eines Logistikzentrums“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB NW)  einzuleiten.

 

Weiterhin wird beschlossen, die

 

  1. Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB NW)

und

 

  1. die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB NW)

 

durchzuführen.