Sachverhalt:
A. Verfahrensstand
Die am 28. April 2015 von der
Gemeindevertretung beschlossene Änderung Nr. 13 des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Selfkant wurde am 10. Juni 2015 durch die Bezirksregierung Köln
genehmigt. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 26 – 27/2015 vom 05. Juli
2015 erlangte die Änderung Rechtskraft.
Da aufgrund der
Nähe der Bürgerhalle zu geplanten, potentiell schutzwürdigen (Wohn-) Gebäuden
eine schalltechnische Relevanz der Bürgerhalle einschließlich des
zuzurechnenden Fahrzeugverkehrs auf dem östlich der Bürgerhalle gelegenen
Parkplatz nicht von vorneherein auszuschließen war, wurde eine entsprechende
schallschutztechnische Untersuchung in Auftrag gegeben.
Diese Untersuchung
führte zu dem Ergebnis, dass während der Nutzung der Räumlichkeiten
ausschließlich zur Tagzeit bis 22:00 Uhr, bei üblichem Versammlungsbetrieb,
keine grundsätzlichen, konfliktreichen Nutzungen zu erwarten sind. Bei
Nutzungen der Räume beispielsweise für Musikproben in den Abendstunden oder
auch im Rahmen von Festen, Jubiläen oder Feiern mit elektroakustischer
Beschallungsanlage nach 22:00 Uhr – auch wegen der zu erwartenden
Fahrzeugbewegungen auf dem Parkplatz –
jedoch Immissionskonflikte nicht vermieden werden können.
Eine Verbesserung
der Konfliktsituation könnte laut Untersuchung selbst durch eine 2,5 m hohe
schalltechnische Abschirmeinrichtung entlang der Nord- und Ostseite oder
alternativ durch einen 3,5 m hohem Wall entlang der Nordseite und einer in dem
Wall eingebundenen Abschirmeinrichtung entlang der Ostseite nicht erreicht
werden.
Die Folge ist eine
Beschränkung der konfliktträchtigen Veranstaltungen auf 10 je Kalenderjahr.
Um diese
Beschränkung aufheben zu können, wäre im Norden, zusätzlich zu den o.g.
Lärmschutzmaßnahmen, bis zur „kritischen“ 45db(A)-Linie eine 15 m breite „Grünfläche“ auszuweisen und im
Osten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 41 a eine Freihaltung eines 15 m breiten Streifens
von schutzwürdiger Bebauung planungsrechtlich zu fixieren. Nach Rücksprache mit
der Investorengemeinschaft würde diese die erforderlichen Flächen
bereitstellen, wenn die „Gemischte Baufläche“ ebenfalls um 15 m nach Norden
erweitert werden würde.
Weiterhin wird mit
dieser Änderung die Lage der Ortsumgehung einschließlich deren Einbindung in
die Kreisstraße Nr. 1 planungsrechtlich fixiert.
Auf eine entsprechende
Anfrage teilte die Bezirksregierung Köln mit Verfügung vom 29. Oktober 2015
mit, dass gegen die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes auf den in
Rede stehenden Flächen keine landesplanerischen Einwände erhoben werden.
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 04.11.2015 die Einleitung des
Verfahrens zur Änderung Nr. 13 a – Tüddern-Nord II – des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Selfkant beschlossen.
Der Änderungsbeschluss
wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
45-47/2015 vom 22. November 2015 öffentlich bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im
selben Amtsblatt (Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 45-47/2015 vom 22.
November 2015) wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die
Planänderungsabsichten unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung gegeben. Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10. Dezember 2015 gemäß §
4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über die Planänderungsabsichten der Gemeinde Selfkant
unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung bis spätestens zum 15. Januar
2016 aufgefordert.
Über die vorgebrachten
Anregungen und Bedenken nach der Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde
in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 2. März 2016 beraten und beschlossen.
Durch Bekanntmachung im
Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 8-9/2016 vom 6. März 2016 wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit
gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, den Änderungsentwurf Nr. 13 a – Tüddern, Nord
II – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant mit Begründung und
Umweltbericht sowie den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen in der Zeit vom 14. März 2016 bis einschließlich 14. April 2016
im Rathaus in Selfkant-Tüddern einzusehen und Stellungnahmen während der
Auslegungsfrist abzugeben. Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Mit Schreiben vom 3. März
2016 wurden, unter Fristsetzung bis zum 04. April 2016, von den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange zum
Änderungsentwurf Nr. 13 a – Tüddern, Nord II – des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Selfkant nebst Begründung Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
eingeholt. Mit gleichem Schreiben wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Änderungsentwurf Nr. 13 a –
Tüddern, Nord II – des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 14. März 2016 bis
einschließlich 14. April 2016 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegt. Ort
und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant
Nr. 8-9/2016 vom 6. März 2016 öffentlich bekannt gemacht.
Über die vorgebrachten
Anregungen und Bedenken nach der Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde
in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 27. April 2016 beraten und
beschlossen.
Bei dem im Anschluss
eingeleiteten Genehmigungsverfahren gemäß § 6 BauGB bei der Bezirksregierung Köln versagte diese
die Genehmigung, da Mängel in der Begründung und im Umweltbericht festgestellt
wurden. Nach Behebung dieser Mängel wurde durch Bekanntmachung im Amtsblatt der
Gemeinde Selfkant Nr. 28-29/2016 vom 24. Juli 2016 der Öffentlichkeit erneut
die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, den Änderungsentwurf Nr. 13 a
– Tüddern, Nord II – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant mit
Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen, vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
1. August 2016 bis einschließlich 2. September 2016 im Rathaus in
Selfkant-Tüddern einzusehen und Stellungnahmen während der Auslegungsfrist
abzugeben. Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Mit Schreiben vom 25. Juli
2016 wurden, unter Fristsetzung bis zum 31. August 2016, von den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum
Änderungsentwurf Nr. 13 a – Tüddern, Nord II – des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Selfkant nebst Begründung Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
eingeholt. Mit gleichem Schreiben wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Änderungsentwurf Nr. 13 a –
Tüddern, Nord II – des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 1. August 2016 bis
einschließlich 2. September 2016 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegt. Ort
und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant
Nr. 28-29/2016 vom 24. Juli 2016 öffentlich bekannt gemacht.
B. Beratung,
Abwägung und Beschlussfassung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit
(B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und
privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung als Vorgang setzt insbesondere
voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist.
Dieses Anregungsverfahren und der sonstige Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a
BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange ergeben den Boden, auf dem der abschließende Vorgang des Abwägens
stattzufinden hat.
B.1 Anlässlich der öffentlichen Auslegung der Änderung Nr.
13 a – Tüddern, Nord II – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant
wurden weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht.
B.2 Es wird festgestellt,
dass außer denen in der Abwägungstabelle (Anlage) zur Änderung Nr. 13 a – Tüddern, Nord II –
aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange während der Planauslegung bzw. im Verfahren nach § 4 bzw. § 4 a BauGB
keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des
Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
Beschlussvorschlag:
C.1 Beschlussfassung
über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen
Die
während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Änderung
Nr. 13 a – Tüddern, Nord II – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Selfkant mit Begründung und Umweltbericht und der in den Beteiligungsverfahren
gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem
Ergebnis geprüft:
Die
als Anlage beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle) zu den
vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die
Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der
Abwägungstabelle.
C.2 Verfahrensbeschluss
Aufgrund des § 5 Abs. 5 des Baugesetzbuches in
der Fassung vom 23.09.2004 (BGBI. I. S. 2414) beschließt die Gemeindevertretung die Begründung
einschließlich des Umweltberichtes zur Änderung Nr. 13 a – Tüddern, Nord II –
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant und stimmt der Änderung Nr. 13
a – Tüddern, Nord II – zu.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das
Genehmigungsverfahren gemäß § 6 BauGB erneut einzuleiten.