Sachverhalt:
Die
EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH (EGS) hatte mit Schreiben vom
05.05.2022 die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines
qualifizierten Bebauungsplanes sowie den Abschluss eines diesbezüglichen
Städtebaulichen Vertrages mit der Gemeinde Selfkant beantragt.
Geplant ist die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines ca. 0,9 ha umfassenden Plangebietes in Heilder zur Realisierung eines Ergänzungsstandortes für die Nahversorgung für die nördlich gelegenen Ortsteile der Gemeinde Selfkant.
Das Plangebiet ist aus den beigefügten Unterlagen ersichtlich.
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat sich bereit erklärt, alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten zu übernehmen.
Zur
Realisierung des Planvorhabens ist es erforderlich, für die vom Plangebiet
erfassten Grundstücke Gemarkung Saeffelen, Flur 7, Nrn. 69, 70, 71, 285 sowie
270 (teilweise) und 284 (teilweise) einen qualifizierten Bebauungsplan mit der
Ausweisung „Mischbaufläche (MI)“ aufzustellen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 31.05.2022 (Vorlage 954/2022) gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 59 – Heilder, Ergänzungsstandort Nahversorgung Selfkant-Nord - beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss
wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
35-39/2023 vom 01.10.2023 öffentlich bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im
selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 35-39/2023 vom 01.10.2023 wurde die
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über das Aufstellungsverfahren
unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04.10.2023 gemäß § 4 Abs.
1 BauGB ebenfalls über das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan der Gemeinde
Selfkant Nr. 59 – Heilder, Ergänzungsstandort Nahversorgung Selfkant-Nord - unterrichtet
und zur diesbezüglichen Äußerung aufgefordert.
Die Anlagen zu diesem
Verfahren sind im Internet unter
https://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=76147
abrufbar.
B Beratung
und Abwägung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden
(B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und
privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen.
B.1 Es wird festgestellt, dass außer
denen in der Abwägungstabelle der
Öffentlichkeit (Anlage 1) zur Aufstellung des Bebauungsplanes der
Gemeinde Selfkant Nr. 59 – Heilder, Ergänzungsstandort Nahversorgung
Selfkant-Nord – aufgeführten Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der
frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB keine weiteren Stellungnahmen
oder Bedenken vorgetragen wurden.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer
denen in der Abwägungstabelle der
Träger öffentlicher Belange (Anlage 2) zur Aufstellung des
Bebauungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. 59 – Heilder, Ergänzungsstandort
Nahversorgung Selfkant-Nord – aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen
wurden.
Beschlussvorschlag:
C Beschlussfassung
über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen
C.1 Die während der frühzeitigen
Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Entwurfs zur Aufstellung des Bebauungsplanes
der Gemeinde Selfkant Nr. 59 – Heilder, Ergänzungsstandort Nahversorgung
Selfkant-Nord – vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die
Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die
als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme der Verwaltung
(Abwägungstabelle der Öffentlichkeit) zu den vorgebrachten Anregungen bzw.
Stellungnahmen wird übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den
Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.
C.2 Die während der frühzeitigen
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 des Entwurfs zur Aufstellung des Bebauungsplanes
der Gemeinde Selfkant Nr. 59 – Heilder, Ergänzungsstandort Nahversorgung
Selfkant-Nord – vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die
als Anlage 2 beigefügte Stellungnahme der Verwaltung
(Abwägungstabelle der Träger öffentlicher Belange) zu den vorgebrachten
Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die Beschlussfassung erfolgt
gemäß den Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.
D Beschlussfassung
zum weiteren Verfahren
Die Gemeindevertretung beschließt, zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. 59 – Heilder,
Ergänzungsstandort Nahversorgung Selfkant-Nord -
1. die
Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der nach
Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen
sowie
2. die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch
(BauGB) durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen |
Nein |
Anlagevermögen |
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Haushaltsmittel zur
Verfügung |
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Abwicklung über Produkt |
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