Sachverhalt:
A Verfahrensstand
Die EGS –
Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat mit Schreiben vom 09. Februar 2016
die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes sowie den Abschluss eines
diesbezüglichen Städtebaulichen Vertrages mit der Gemeinde Selfkant beantragt.
Geplant ist die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines ca. 2,05 ha (1,15 ha EGS u. 0,9 ha priv. Investor) umfassenden Neubaugebietes in der Außenbereichslage in Selfkant-Tüddern. Die Entwicklung der im Eigentum eines privaten Investors stehenden Flächen erfolgt aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung der Gemeinde Selfkant vom 02. November 2015.
Es ist Ziel der EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH, die ihr verfügbaren Flächen vorrangig zur Deckung des örtlichen Bedarfs – in Abstimmung mit der Gemeinde – im Ortsteil Tüddern ein Neubaugebiet zu realisieren und die Grundstücke unter Berücksichtigung sozialer Kriterien mit Bauverpflichtung zu veräußern.
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat sich bereit erklärt, alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten (EGS-Flächen und Flächen priv. Investor) konform des o.g. Vertrages vom 02. November 2015 sowie der hierzu ergangenen Abwicklungsvereinbarung zu übernehmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 02.03.2016 (Vorlage 179/2016) gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 47 – Tüddern, In der Kammer – beschlossen.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Gemarkung Tüddern, Flur 6, Nrn. 259 (teilweise) und 262. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll auf den vorgenannten Grundstücken ein „Allgemeines Wohngebiet“ realisiert werden.
Der Aufstellungsbeschluss
wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
30-35/2016 vom 4. September 2016 öffentlich bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im
selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 30-35/2016 vom 4. September 2016
wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über das Aufstellungsverfahren
unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Da der Entwurf des
Bebauungsplanes zwischenzeitlich geändert und angepasst werden musste, wurde
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Bekanntmachung im Amtsblatt der
Gemeinde Selfkant Nr. 3/2017 vom 22. Januar 2017 erneut über das
Aufstellungsverfahren unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung gegeben. Auch bei der erneuten Beteiligung wurden weder Anregungen
noch Bedenken vorgebracht.
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden über das Online-Behördenbeteiligungsportal
„OBB“ mit Schreiben bzw. E-Mail vom 19. Januar 2017 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
ebenfalls über das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Selfkant Nr. 47 –
Tüddern, In der Kammer - unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung
aufgefordert.
Über die vorgebrachten
Anregungen und Bedenken nach der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der
Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 bzw. 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 23.03.2017 (Vorlage 311/2017) beraten und beschlossen.
Durch Bekanntmachung im
Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 37/2020 vom 13. September 2020 wurde der Öffentlichkeit
die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, den Bebauungsplanentwurf Nr.
47 – Tüddern, In der Kammer – der Gemeinde Selfkant mit Begründung und
Umweltbericht sowie den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen in der Zeit vom 21.09.2020 bis einschließlich 21.10.2020 im
Rathaus in Selfkant-Tüddern und über das Internet-Beteiligungsportal der
Gemeinde Selfkant (www.o-sp.de/selfkant/)
einzusehen sowie Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich, zur
Niederschrift, per E-Mail oder im Internet über das Online-Beteiligungsportal
abzugeben.
Von den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden über das
Online-Behördenbeteiligungsportal „OBB“ mit Schreiben bzw. E-Mail vom
18.09.2020 zum Bebauungsplanentwurf Nr. 47 – Tüddern, In der Kammer – der
Gemeinde Selfkant nebst Begründung Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
eingeholt. Mit gleicher E-Mail bzw. Schreiben wurden die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplanentwurf
Nr. 47 – Tüddern, In der Kammer – in der Zeit vom 21.09.2020 bis einschließlich
21.10.2020 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegen bzw. auf der
Internet-Seite www.o-sp.de/selfkant/
für die Öffentlichkeit einsehbar ist. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der
Gemeinde Selfkant Nr. 37/2020 vom 13.09.2020 öffentlich bekannt gemacht.
Die Anlagen zu diesem
Verfahren sind unter
http://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=29459&tid=82732
abrufbar.
B Beratung
und Abwägung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der
Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und
privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung als Vorgang setzt insbesondere
voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist.
Dieses Anregungsverfahren und der sonstige Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a
BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange ergeben den Boden, auf dem der abschließende Vorgang des Abwägens
stattzufinden hat.
B.1 Es wird festgestellt, dass außer
denen in der Abwägungstabelle (Anlage 1)
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 47 – Tüddern, In der Kammer –
aufgeführten Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der Beteiligungen gemäß
§ 3 Abs. 1 und 2 BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen
wurden bzw. während des Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer
denen in der Abwägungstabelle (Anlage 2)
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 47 – Tüddern, In der Kammer –
aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange während der Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB keine weiteren
Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des Verfahrens
ausgeräumt werden konnten.
Beschlussvorschlag:
C Beschlussfassung
über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen
C.1 Die während der
öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Selfkant Nr. 47 – Tüddern, In der Kammer – der Gemeinde
Selfkant mit Begründung und
Umweltbericht und der in den Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB
vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit
folgendem Ergebnis geprüft:
Die
als Anlage beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle –
Anlage 1) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird
übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus
der Abwägungstabelle.
C.2 Die während der öffentlichen Auslegung
des Entwurfs zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 47
– Tüddern, In der Kammer – der Gemeinde Selfkant mit Begründung und Umweltbericht und der in den Beteiligungsverfahren
gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem
Ergebnis geprüft:
Die
als Anlage beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle –
Anlage 2) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird
übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus
der Abwägungstabelle.
D. Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der
Fassung vom 3. November 2017 (BGBI. I. S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel
2 des Gesetzes vom 08. August 2020 (BGBl. I S. 1728), beschließt
die Gemeindevertretung die Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 47 – Tüddern, In der Kammer – der Gemeinde Selfkant als Satzung. Die
Begründung zum Bebauungsplan wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beschlossen. Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen.