Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 08. Juli 2014 gemäß § 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 42 –
Tüddern, Fachmarktzentrum III –
beschlossen.
Das
Plangebiet des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 42
– Tüddern, Fachmarktzentrum III – umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen
der Grundstücke Gemarkung Tüddern, Flur 3, Flurstücke 11, 12, 16, 18, 19, 20,
22, 23, 349 (tw.), 375(tw.), 699 (tw.), 759, 769, 855, 856, 857 (tw.) und 858.
Der nunmehr erstellte Bebauungsplanentwurf BP Selfkant Nr. 42 - Tüddern,
Fachmarktzentrum III – weist ein So-Gebiet, ein Mischbaugebiet (Mi) sowie die
entsprechende Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Fußweg) aus und wird während der
Sitzung vom Planungsbüro vorgestellt.
Bis dahin wird auf den als Anlage beigefügten Planentwurf verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt den Bebauungsplanentwurf Selfkant Nr. 42 – Tüddern, Fachmarktzentrum III in der vorgestellten Form zustimmend zur Kenntnis.