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Neufestsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigung gemäß §§ 11 Abs. 6 und 12 Abs. 7 BHKG NRW für den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Selfkant und dessen Stellvertreter
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12.07.2017 Gemeindevertretung TOP 3 öffentlich - Entscheidung
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