Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen
Vorlage
093/2007
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

In dem als Anlage beigefügten Positionspapier des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes vom 13. Dezember 2006 bezieht sich dieser auf einen Beschluss des Ausschusses für Strukturpolitik zur Kostenverteilung im Straßenausbaurecht.

 

Hiernach empfiehlt der Ausschuss den Städten und Gemeinden

  • zur Umsetzung einer Strategie zur Erhaltung der kommunalen Straßennetze
  • in Befolgung einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung sowie
  • zur vorteilsgerechten Verteilung der Kosten für Straßenbaumaßnahmen

 

eine Annäherung der Straßenbaubeitragserhebung an die jeweils vermittelten Vorteile von Anlieger und Allgemeinheit vorzunehmen und beauftragt die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium des Landes und dem Städtetag eine entsprechende Änderung der Mustersatzung anzustreben.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW in Abstimmung mit dem Innenministerium des Landes NRW zwischenzeitlich ein neues Muster einer Straßenbaubeitragssatzung gemäß § 8 KAG erarbeitet. Auf der Grundlage dieses Satzungsmusters wurde die bisherige Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Selfkant überarbeitet und die Anteile der Beitragspflichtigen erhöht.

Die in dem als Anlage beigefügten Satzungsentwurf vorgenommenen Änderungen sind kursiv dargestellt und entsprechen der Mustersatzung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes.


Beschlussvorschlag:

 

Die Neufassung der als Anlage beigefügten Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen  wird beschlossen.