Sachverhalt:
Begründung zur verkürzten
Ladungsfrist
Mit Zuwendungsbescheid Nr.: 05/57/17 vom 6. Oktober 2017 wurden Mittel in Höhe von 3.483.738,00 € aus dem Sonderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ zur Entwicklung eines Integrativen Sportparks am „Haus der Kinder“ in Höngen bewilligt. Um die Maßnahme möglichst kurzfristig umsetzen zu können, ist der Abschluss des Bauleitplanverfahrens zwingend erforderlich.
Verfahrensstand
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 12. Juli 2018 (Vorlage 453/2018) beschlossen, für die Grundstücke Gemarkung Höngen, Flur 3, Flurstücke 226, 231 (teilweise), 240 und 241 (teilweise), sowie für die Grundstücke Gemarkung Höngen, Flur 4, Flurstücke 16, 18 (teilweise), 19 (teilweise), 25 (teilweise), 26 (teilweise), 27, 28, 29, 30, 31, 309 (teilweise) und 384 (teilweise), den Bebauungsplan Selfkant Nr. 51 – Höngen, Integrativer Sportpark – gemäß § 2 BauGB aufzustellen.
Weiterhin hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant in der
gleichen Sitzung am 12. Juli 2018 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen sowie die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten
und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.
Der Aufstellungsbeschluss
wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
29/2018 vom 22. Juli 2018 öffentlich bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im
selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 29/2018 vom 22. Juli 2018 wurde die
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über das Aufstellungsverfahren
unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27. Juli 2018 gemäß § 4
Abs. 1 BauGB ebenfalls über das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes
Selfkant Nr. 51 – Höngen, Integrativer Sportpark - unterrichtet und zur
diesbezüglichen Äußerung aufgefordert.
Die Anlagen zu diesem
Verfahren sind im Internet unter
https://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=36419
abrufbar.
B Beratung
und Abwägung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der
Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen
und privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen.
B.1 Es wird festgestellt, dass außer
denen in der Abwägungstabelle (Anlage
1) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 51 – Höngen,
Integrativer Sportpark – aufgeführten Stellungnahmen der Öffentlichkeit während
der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB keine weiteren
Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer
denen in der Abwägungstabelle (Anlage
2) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 51 – Höngen,
Integrativer Sportpark – aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs.
1 BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden.
Beschlussvorschlag:
C Beschlussfassung
über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen
C.1 Die während der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Entwurfs zur Aufstellung
des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 51 – Höngen, Integrativer Sportpark –
vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit folgendem
Ergebnis geprüft:
Die
als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme der Verwaltung
(Abwägungstabelle) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird
übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus
der Abwägungstabelle.
C.2 Die während der frühzeitigen
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 des Entwurfs zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Selfkant Nr. 51 – Höngen, Integrativer Sportpark – vorgebrachten Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die
Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage
2 beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle) zu den
vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die
Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der
Abwägungstabelle.
D Beschlussfassung
zum weiteren Verfahren
Die Gemeindevertretung beschließt, zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 51 – Höngen, Integrativer
Sportpark -
1. die Offenlage der Planentwürfe
nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie
2. die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
durchzuführen.