Sachverhalt:

Mit Beschluss des Rates der Gemeinde Selfkant vom 14.12.2016, Vorlage 289/2016 ist die Gemeinde Selfkant neben Heinsberg, Gangelt und Waldfeucht dem Verein „Westzipfelregion“ als Gründungsmitglied beigetreten.

Der Zusammenschluss der vorgenannten Kommunen wurde als eine der 10 Regionen als förderwürdig im Rahmen von „VITAL-NRW“ anerkannt.

Im Rahmen dieses Förderprogramms war auch ein Anbau an die Turnhalle in Süsterseel für Bürger- und Vereinszwecke über die Interessengemeinschaft „Wir fuer Söstersiel“ eingebracht.

Die vorgesehene Umsetzung dieses Projekts über das Förderprogramm „VITAL-NRW“ gestaltete sich jedoch aus administrativen Gründen, die nicht in der Verantwortung des Vereins „Westzipfelregion“ lagen, zunehmend als schwierig.

 

Im März dieses Jahres verkündigte Ministerin Scharrenbach anlässlich einer Regionalkonferenz bei der Bezirksregierung die Neuauflage des Programms „Dorferneuerung“.

Am 29. 05. erhielt der Bürgermeister von der Regionalmanagerin zu „VITAL-NRW“ die Mitteilung, dass bei der Bezirksregierung in Köln auch jetzt schon Anträge im Programm „Dorferneuerung“ gestellt werden dürften, auch wenn das Programm den Entwurfstatus noch nicht verlassen habe.

 

Daraufhin wurde kurzfristig der entsprechende Antrag nebst den dazu erforderlichen Unterlagen (alle beiliegend) bei der Bezirksregierung eingereicht.

Bereits am 04.06. war die Bezirksregierung vor Ort und hat nach Besprechung und Ortsbesichtigung signalisiert, dass eine positive Bewertung sehr aussichtsreich sei.

 

Am 08.06. erhielt der Bürgermeister von der Bezirksregierung die Nachricht, dass auch das Ministerium der Sache positiv gegenüber stehe und an einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn erwarte.

Dieser Antrag, der selbstverständlich unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates steht,  wurde vorsorglich am 11.6.2018 gestellt und eingereicht.

Die  beiliegenden Unterlagen wurden Ihnen bereits vorab zur Kenntnisnahme übermittelt.

 

Das Programm der Dorferneuerung sieht eine Förderung in Höhe von 65%  des förderfähigen Bruttobetrages vor und ist in der Fördersumme auf maximal 250.000 € je Projekt begrenzt.

Die Förderrichtlinien entsprechen im Wesentlichen dem Programm der Städtebauförderung. Mindestens 10% des förderfähigen Bruttobetrages sind von der Gemeinde zu tragen; Sponsoring darüber hinaus ist ohne Einfluss auf die Förderung.

Bezogen auf die Anlagen stellt sich die ggf. erforderliche Ko-Finanzierung durch die Gemeinde Selfkant wie folgt dar:

 

Kostenberechnung nach DIN 276                     396.310,76 €

Förderbetrag 65%, Max                                         250.000,00 €

Lohnanteil Eigenleistung                                     104.275,70 €

Verbl. Anteil Gemeinde                                           42.035,06 €  = Ko-Finanzierung.

 

Entgegen der im Förderantrag beschriebenen jährlichen Belastung des Haushalts der Gemeinde durch Abschreibung in Höhe von rund 3.000,-ä- € (Berechnung erfolgte ohne Eigenleistungspotential) ergibt sich daraus lediglich eine Abschreibung in Höhe von 42.035,06 €: 60 Jahre = rund 700,-- €/Jahr.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Selfkant stimmt der Umsetzung der vorgesehenen Planung für das Dorfgemeinschaftsheim Süsterseel und  beschließt die erforderliche Ko-Finanzierung.