Betreff
Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012
Vorlage
704/2012
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Den Mitgliedern der Gemeindevertretung und sachkundigen Bürgern und Bürgerinnen wurde der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 mit Schreiben vom 27.04.2011 zugestellt.

 

 

Der Haushaltsplan wird

 

im Ergebnisplan mit

 

Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                                                              14.246.000 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                                                            16.122.450 €

 

im Finanzplan mit

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                                                                           13.405.000 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                                                                           14.265.750 €

 

      Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

      und der Finanzierungstätigkeit auf                                                                                                   661.000 €

 

      Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

      und der Finanzierungstätigkeit auf                                                                                                1.279.800 €

 

festgesetzt.

 

 

 

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des

Ergebnisplans wird auf                                                                                                                                  0 €

 

und

 

die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des

Ergebnisplans wird auf                                                                                                               1.876.450 €

 

festgesetzt.

 

 

 

 

Das Defizit des Ergebnisplans für das Jahr 2012 beträgt 1.876.450 €. Dieses kann nicht wie in vergangenen Jahren durch die Ausgleichsrücklage gedeckt werden, da diese aufgebraucht ist.

 

Der Haushalt gilt damit nicht mehr als fiktiv ausgeglichen und unterliegt somit der Genehmigungspflicht durch die Aufsichtsbehörde. Die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes besteht nicht.

 

Eine Übersicht über die Kernpunkte des Haushaltes ist Teil des Vorberichts zur Haushaltssatzung für das Jahr 2012

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf der Haushaltssatzung mit allen Anlagen wird zugestimmt.