Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen
Vorlage
579/2010/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 13. Februar 2007 wurde die damals vorgelegte Satzungsänderung beschlossen, mit Ausnahme der auch zunächst vorgesehenen Einbeziehung der Wirtschaftswege.

 

Die damalige Sitzungsniederschrift sowie die begründenden Unterlagen waren der in der Gemeindevertretersitzung am 13. Juli 2010 zur Tagesordnung gestellten Sitzungsvorlage  als Anlage beigefügt.

 

Vor dem Hintergrund der Finanzlage der Kommune und aufgrund des Wegfalls der damaligen Nichtberücksichtigung – die Wirtschaftswege im Rahmen der „Flurbereinigung B 56n“ sind inzwischen vollständig ausgebaut – ist entsprechend der damaligen Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes und aus Gründen der Rangfolge der Einnahmenbeschaffung die beigefügte Satzungsänderung erforderlich.

 

Die Gemeindevertretung hat die Beschlussfassung in ihrer Sitzung am 13. Juli 2010 mit der Maßgabe vertagt, dass die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates die Höhe des Anteils der Beitragspflichtigen beim Ausbau von Wirtschaftswegen in Vergleichsgemeinden erfragen soll.

 

Ergebnis dieser Befragung war, dass derzeit noch keine kreisangehörige Kommune Beiträge nach § 8 KAG für den Ausbau von Wirtschaftswegen erhebt.

 


Beschlussvorschlag:

Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Selfkant vom 23. Februar 2007 wird beschlossen.