Betreff
Grundschule Saeffelen, Vorstellung der Planung
Vorlage
394/2017
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

 

Derzeitige schulische  Situation der Grundschule

 

Die Westzipfelschule/Kath.Grundschule Selfkant II mit den beiden Standorten Schalbruch und Saeffelen unterrichtet in diesem Jahr 167 Schüler insgesamt, davon 105 Schüler am Standort Saeffelen und 62 Schüler am Standort Schalbruch.

 

Der Schulteil Saeffelen wird seit dem Schuljahr 2015/16 auf der Grundlage des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes im Gemeinsamen Lernen (Inklusion) unterrichtet.

 

Dort werden Kinder mit  sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gemeinsam mit Kindern ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf unterrichtet.

 

Im aktuellen Schuljahr werden dort sieben Kinder mit den Förderschwerpunkten Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung und Lernen unterrichtet. Für das Schuljahr 2018/19 wurden  zwei weitere Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf angemeldet, wobei ein Kind körperbehindert ist und an der Schule entsprechende bauliche Veränderungen (Einbau eines Aufzugs) nötig werden.

 

Beim gemeinsamen Lernen in heterogenen Lerngruppen sind offene Unterrichtsmethoden häufig erforderlich. Die Förderung findet hauptsächlich im Klassenverband statt. Es wird eine sogenannte innere Differenzierung angewandt.

 

In dieser Schule wird aber auch sehr häufig eine äußere Differenzierung angewandt.  Dabei findet bei besonderem Bedarf in sogenannten Differenzierungsräumen eine gesonderte Beschulung unter Anleitung einer Sonderpädagogin statt. Hierfür sind gesonderte Räume notwendige, die derzeit nicht vorhanden sind.

 

 

Entwicklung der Schülerzahlen

 

Der Kreis Heinsberg hat im Mai 2010 einen kreisweiten Schulentwicklungsplan aufgestellt. Es wurden die bisherigen schulischen, pädagogischen und die demographischen Verläufe analysiert und ausgewertet und auf Besonderheiten hingewiesen.

 

Nunmehr wird derzeit an einer Fortentwicklung dieses Schulentwicklungsplanes unter Berücksichtigung der aktuellen Zahlen in Arbeitsgruppen gearbeitet. Im Entwurf liegen die neuen Zahlen der Verwaltung bereits vor und es kann bereits jetzt gesagt werden, dass für die Gemeinde Selfkant die Zahlen im Primarbereich stabil sind und für die nächsten Jahre für die gemeindlichen Grundschulen in der Höhe konstant   prognostiziert werden. Diese Zahlen sind vor dem Hintergrund zu sehen, dass die gemeindliche Entwicklung (Neubaugebiete) noch keine Berücksichtigung fand.

 

 

 

 

Erweiterung und energetische Sanierung der Grundschule Saeffelen

 

Um auch weiterhin einen zukunftsträchtigen Betrieb der Schule, mit einer Bausubstanz aus 70er Jahre, der Erweiterung aus dem Jahr 2006 mit Anbau für die OGS gewährleisten zu können, wird das mit Asbest belastete vorhandene Dach entfernt und durch eine neues nach aktuellem EnEV- Standard ertüchtigtes ersetzt.

 

Des Weiteren werden ein Lehrerzimmer mit kleiner Aula, ein Differenzierungsraum, ein Lagerraum und die Erweiterung der Sanitäranlagen um ein behindertengerechtes WC und zwei Lehrertoiletten im Erdgeschoss angestrebt.

Im Treppenhaus des Altbaus wird ein behindertengerechter Lift eingebaut und das Obergeschoss wird um einen Differenzierungsraum erweitert.

(s.Anlage A1)

 

 

 

Kosten und Finanzierung

 

Die Baukosten für das Projekt betragen inkl. Abrissarbeiten 712.558,05€

(s. Anlage A2)

 

Der Gemeinde Selfkant wurden gemäß § 7 (2) des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW (2. Stufe) – Finanzhilfen zur Verbesserung der Schülerinfrastruktur Fördermittel in Höhe von 464.963 Euro bereitgestellt.

 

Die Mittel entsprechen 90 % der Investition, so dass mindestens 516.626 € investiert werden müssen. Da die geplanten Baukosten die vorgenannte Summe übersteigen, können die Mittel komplett für die Investition eingesetzt werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

A)     Die Gemeindevertretung beschließt, auf Grundlage der vorgestellten Planung das Bauvorhaben umzusetzen.

 

B)      Die Gemeindevertretung beschließt die Finanzierung des Bauvorhabens mit Finanzhilfen zur Verbesserung der Schülerinfrastruktur nach dem Kommunalinvestitionsgesetzförderungsgesetz – KinvFG in Höhe der nach dem Gesetz bereitgestellten Mittel.

 

C)      Die Gemeinde Selfkant beschließt die entsprechende Kofinanzierung.