Sachverhalt:
A Verfahrensstand
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat mit Schreiben
vom 1. April 2015 die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung
eines qualifizierten Bebauungsplanes sowie den Abschluss eines diesbezüglichen
Städtebaulichen Vertrages mit der Gemeinde Selfkant beantragt. Weiterhin
übernimmt die EGS mbH alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung
entstehenden Kosten.
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 28. April 2015 gemäß § 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Änderung Nr. N 15 –
Saeffelen-Nord, Hundsrath – des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Im Rahmen dieser Änderung
soll auf den Grundstücken Gemarkung Saeffelen, Flur 8, Nrn. 21, 22, 23, 24, 25
(jeweils teilweise) und Nr. 26 die Darstellung von „Fläche für die
Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ geändert werden.
Gemäß § 2 (1)
Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wurde der vorstehend genannte Beschluss im
Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 18-20/2015 vom 17. Mai 2015 öffentlich
bekannt gemacht.
Gleichzeitig
wurde beschlossen, den Bebauungsplan Selfkant Nr. 45 Saeffelen/ Hundsrath mit
der Ausweisung „Allgemeines Wohngebiet“ aufzustellen.
Im Rahmen der
Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) hat die Bezirksregierung Köln
hinsichtlich der Änderung N 15 – Saeffelen-Nord, Hundsrath - gefordert, dass
ein sogenannter „Flächentausch“ stattfinden muss.
Dies hat zur
Folge, dass die im Rahmen des Baugebietes Hundsrath geplante Umwandlung von ca.
1,4 ha „Fläche für Landwirtschaft“ in „Allgemeines Wohngebiet“ an anderer Stelle zu kompensieren ist.
Hier bietet
sich eine Teilfläche an, die mit der Änderung Nr. III/5n.2 – Saeffelen-West,
zweite Modifikation des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant („Grüner
Weg“) als Wohnbaufläche ausgewiesen wurde. Die an dieser Stelle dargestellten
Wohnbauflächen wurden bisher nicht in Anspruch genommen.
Daraufhin hat
die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant in ihrer Sitzung am 4.
November 2015 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des
Verfahrens zur Änderung Nr. N 17 – Saeffelen-West – des Flächennutzungsplanes
beschlossen.
Im Rahmen dieser
Änderung soll auf den Grundstücken
Gemarkung Saeffelen, Flur 5, Nrn. 12, 13, 15, 16 und 17 (jeweils teilweise)
sowie Gemarkung Saeffelen, Flur 6, Nrn. 70, 71, 72 und 73 die Darstellung von
„Allgemeines Wohngebiet“ in „Flächen für die Landwirtschaft“ geändert werden.
Gemäß § 2 (1) Satz 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) wurde der vorstehend genannte Beschluss im Amtsblatt
der Gemeinde Selfkant Nr. 45-47/2015 vom 22. November 2015 öffentlich bekannt
gemacht.
Da die Änderung N 15 - Saeffelen-Nord, Hundsrath - und die
Änderung N 17 - Saeffelen–West - in einem planungsrechtlichen Zusammenhang zu
sehen sind, wurden die Änderungsverfahren zu einem Bauleitplanverfahren
zusammengefasst.
Die beiden Änderungsverfahren werden deshalb nunmehr unter
Änderung N 15 - Saeffelen „Flächentausch – Saeffelen, Nord-Hundsrath /
Saeffelen-West“ - zusammengefasst.
Durch Bekanntmachung im
Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 1-3/2016 vom 24. Januar 2016 wurde die Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planänderungsabsichten unterrichtet und ihr
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen oder Bedenken
wurden nicht vorgebracht.
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24. Februar 2016 gemäß § 4
Abs. 1 BauGB ebenfalls über die Planänderungsabsichten der Gemeinde Selfkant
unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung bis spätestens zum 31. März 2016
aufgefordert.
Über die vorgebrachten
Anregungen und Bedenken nach der Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde
in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 27. April 2016 beraten und
beschlossen.
Durch Bekanntmachung im
Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 28-29/2016 vom 24. Juli 2016 wurde der Öffentlichkeit die
Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, den Änderungsentwurf Nr. N 15 –
Saeffelen, Nord-Hundsrath / Saeffelen West“ – des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Selfkant mit Begründung, Umweltbericht einschließlich
landschaftspflegerischem Fachbeitrag, Gutachten und den bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 01. August 2016 bis
einschließlich 02. September 2016 im Rathaus in Selfkant-Tüddern einzusehen und
Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abzugeben. Es wurden Bedenken
vorgebracht.
Mit Schreiben vom 25. Juli
2016 wurden, unter Fristsetzung bis zum 01. August 2016, von den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum
Änderungsentwurf Nr. N 15 –Saeffelen, Nord-Hundsrath / Saeffelen West“-
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant nebst Begründung, Umweltbericht
einschließlich landschaftspflegerischem Fachbeitrag und Gutachten
Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt. Mit gleichem Schreiben wurden
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass
der Änderungsentwurf Nr. N 15 –Saeffelen, Nord-Hundsrath / Saeffelen West“- des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant mit Begründung,
Umweltbericht einschließlich landschaftspflegerischem Fachbeitrag, Gutachten
und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 1.
August 2016 bis einschließlich 2. September 2016 im Rathaus in Tüddern
öffentlich ausliegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 28-29/2016 vom 24. Juli 2016
öffentlich bekannt gemacht.
B. Beratung,
Abwägung und Beschlussfassung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit
(B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und
privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung als Vorgang setzt insbesondere
voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist.
Dieses Anregungsverfahren und der sonstige Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a
BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange ergeben den Boden, auf dem der abschließende Vorgang des Abwägens
stattzufinden hat.
B.1 Es wird festgestellt, dass außer denen in der
Abwägungstabelle (Anlage: Abwägungstabelle Öffentlichkeitsbeteiligung) zur
Änderung Nr. N 15 –Saeffelen, Nord-Hundsrath / Saeffelen West“- aufgeführten
Stellungnahmen während der Planauslegung bzw. im Verfahren nach § 3 BauGB keine
weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des
Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
B.2 Es wird festgestellt,
dass außer denen in der Abwägungstabelle (Anlage: Abwägungstabelle
Behördenbeteiligung) zur Änderung Nr. N 15 –Saeffelen, Nord-Hundsrath /
Saeffelen West“- aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange während der Planauslegung bzw. im Verfahren nach § 4 bzw.
§ 4 a BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw.
während des Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
Beschlussvorschlag:
C.1 Beschlussfassung
über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Änderung
Nr. N 15 – Saeffelen, Nord-Hundsrath / Saeffelen West“ - des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Selfkant mit Begründung und Umweltbericht einschließlich
landschaftspflegerischem Fachbeitrag aufgeführten Stellungnahmen nach § 3 BauGB
hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage beigefügte
Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle Öffentlichkeitsbeteiligung) zu
den vorgebrachten Bedenken wird übernommen und die Beschlussfassung erfolgt
gemäß dem Beschlussvorschlag aus der Abwägungstabelle.
2. Die während der öffentlichen Auslegung des
Entwurfs zur Änderung Nr. N 15 – Saeffelen, Nord-Hundsrath /
Saeffelen West“ - des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant mit Begründung und Umweltbericht
einschließlich landschaftspflegerischem Fachbeitrag und der in den
Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die
Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage beigefügte
Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle Behördenbeteiligung) zu den
vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die
Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der
Abwägungstabelle.
C.2 Verfahrensbeschluss
Aufgrund des § 5 Abs. 5 des Baugesetzbuches in
der Fassung vom 23.09.2004 (BGBI. I. S. 2414) beschließt die
Gemeindevertretung die Begründung und den Umweltbericht einschließlich des
landschaftspflegerischen Fachbeitrages zur Änderung Nr. N 15 – Saeffelen,
Nord-Hundsrath / Saeffelen West“- des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Selfkant und stimmt der Änderung Nr. N 15 – Saeffelen, Nord-Hundsrath /
Saeffelen West“ - zu.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das
Genehmigungsverfahren gemäß § 6 BauGB einzuleiten.