Sachverhalt:

 

A             Verfahrensstand

 

Nachdem die Änderung Nr. N 14 Tüddern – Nahversorgung - des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant am 13. Mai 2015 durch die Bezirksregierung Köln genehmigt wurde, beantragte die Investorengemeinschaft die räumliche Erweiterung des bestehenden SO-Gebietes um 20 m  Richtung Norden. Mit dieser räumlichen Erweiterung sollte eine laut Investorengemeinschaft „maßvolle“ Erweiterung der Verkaufsflächen einhergehen.

 

Die Investorengemeinschaft begründete ihren Antrag mit dem Bedarf der jeweiligen Märkte, die Verkaufsfläche maßvoll an die aktuellen Konzepte anzupassen, die Anlieferung neu zu organisieren und die Lagerbereiche zu erweitern.  

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 18.06.2015 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Änderung Nr. N 16 – Tüddern-Nahversorgung, Erweiterung Nord – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant beschlossen.

 

Im Rahmen dieses Verfahrens werden folgende Änderungen durchgeführt:

 

  1. Den Geltungsbereich der Änderung Nr. N 16 - Tüddern–Nahversorgung, Erweiterung Nord - des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant auf einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Tüddern, Flur 5 Nr. 194, um 20m nach Norden zu erweitern und auf dieser Erweiterungsfläche eine SO- Fläche mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel der Nahversorgung und kleinflächiger Einzelhandel“  darzustellen.

2.       Die bereits in der Änderung Nr.  N 14 - Tüddern–Nahversorgung - des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant angepassten Verkaufsflächen gelten auch für das im Norden liegende Erweiterungsgebiet.

3.       Die Verkaufsflächenobergrenze von 4.568 qm wird durch diese Änderung nicht berührt und bleibt weiterhin bestehen.

 

Auf eine entsprechende Anfrage teilte die Bezirksregierung Köln mit Verfügung vom 29. Oktober 2015 mit, dass gegen die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes auf der in Rede stehenden Fläche keine landesplanerischen Einwände erhoben werden.

 

Der Änderungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 45-47/2015 vom 22. November 2015 öffentlich bekannt gemacht.

 

Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt (Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 45-47/2015 vom 22. November 2015) wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planänderungsabsichten unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10. Dezember 2015 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über die Planänderungsabsichten der Gemeinde Selfkant unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung bis spätestens zum 15. Januar 2016 aufgefordert.

 

Über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken nach der Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 2. März 2016 beraten und beschlossen. Die Beschlüsse wurden, sofern diese planungsrelevant waren, entsprechend in den Entwurf der Begründung aufgenommen bzw. im Planentwurf berücksichtigt.

 

Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 8-9/2016 vom 6. März 2016  wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, den Änderungsentwurf Nr. 16 – Tüddern-Nahversorgung, Erweiterung Nord – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant mit Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom  14. März 2016 bis einschließlich 14. April 2016 im Rathaus in Selfkant-Tüddern einzusehen und Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abzugeben.

 

Mit Schreiben vom 3. März 2016 wurden, unter Fristsetzung bis zum 04. April 2016,  von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum   Änderungsentwurf Nr. 16 – Tüddern-Nahversorgung, Erweiterung Nord – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant nebst Begründung Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt. Mit gleichem Schreiben wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Änderungsentwurf Nr. 16 – Tüddern-Nahversorgung, Erweiterung Nord – des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 14. März 2016 bis einschließlich 14. April 2016 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegen. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant  Nr. 8-9/2016 vom 6. März 2016 öffentlich bekannt gemacht.

 

B.            Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken

 

 

B.1         keine

 

 

B.2         Landesbetrieb Straßenbau NRW

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW teilt mit Mail vom 30. März 2016 folgendes mit:

 

„Von diesen Planungen sind die Belange der in meiner Baulast stehenden Landesstraße 228 im Abschnitt 1 berührt. Laut Begründung zur FNP-Änderung dient diese lediglich der Neuorganisation der Anlieferung und einer Erweiterung der Lagerbereiche.

 

Im Bereich Tüddern hat die Gemeinde Selfkant umfangreiche städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen geplant und teilweise auch bereits umgesetzt. Für die leistungsfähige Abwicklung insbesondere des überregionalen Verkehrs ist eine Änderung der innerörtlichen Verkehrsführung in Tüddern vorgesehen, von der die L 228 betroffen ist.

 

Der Abschluss der hierfür notwendigen Verwaltungsvereinbarung steht bevor. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass eine wegen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen notwendige Ertüchtigung der Knotenpunkte mit der L 228 nach dem Verursacherprinzip zu Lasten der Gemeinde gehen. Der Abschluss der Verwaltungsvereinbarung ist Bedingung für meine Zustimmung zu Ihrer Planung.“

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung nimmt den Hinweis zur Kenntnis. Die Verwaltungsvereinbarung wurde zwischenzeitlich vom Landesbetrieb Straßenbau NRW erstellt und seitens der Gemeinde unterzeichnet.

 

 

 

C.            Verfahrensbeschluss über die Änderung Nr. 16  – Tüddern-Nahversorgung, Erweiterung Nord –

 

Die Änderung Nr. 16 – Tüddern-Nahversorgung, Erweiterung Nord – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant einschließlich Begründung, Umweltbericht und Landschaftspflegerischem Begleitplan ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung Nr. 16  – Tüddern-Nahversorgung, Erweiterung Nord – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant.