Sachverhalt:
A Verfahrensstand
Nachdem die
Änderung Nr. N 14 Tüddern – Nahversorgung - des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Selfkant am 13. Mai 2015 durch die Bezirksregierung Köln genehmigt
wurde, beantragte die Investorengemeinschaft die räumliche Erweiterung des
bestehenden SO-Gebietes um 20 m Richtung
Norden. Mit dieser räumlichen Erweiterung sollte eine laut
Investorengemeinschaft „maßvolle“ Erweiterung der Verkaufsflächen einhergehen.
Die Investorengemeinschaft begründete ihren Antrag mit dem Bedarf der jeweiligen Märkte, die Verkaufsfläche maßvoll an die aktuellen Konzepte anzupassen, die Anlieferung neu zu organisieren und die Lagerbereiche zu erweitern.
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 18.06.2015 gemäß § 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Änderung Nr. N 16 –
Tüddern-Nahversorgung, Erweiterung Nord – des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Selfkant beschlossen.
Im Rahmen dieses Verfahrens
werden folgende Änderungen durchgeführt:
- Den Geltungsbereich der
Änderung Nr. N 16 - Tüddern–Nahversorgung, Erweiterung Nord - des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Selfkant auf einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung
Tüddern, Flur 5 Nr. 194, um 20m nach Norden zu erweitern und auf dieser
Erweiterungsfläche eine SO- Fläche mit der Zweckbestimmung „großflächiger
Einzelhandel der Nahversorgung und kleinflächiger Einzelhandel“ darzustellen.
2. Die bereits in der Änderung Nr. N 14 - Tüddern–Nahversorgung - des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant angepassten Verkaufsflächen gelten auch für das im Norden liegende Erweiterungsgebiet.
3. Die Verkaufsflächenobergrenze von 4.568 qm wird durch diese Änderung nicht berührt und bleibt weiterhin bestehen.
Auf eine entsprechende
Anfrage teilte die Bezirksregierung Köln mit Verfügung vom 29. Oktober 2015
mit, dass gegen die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes auf der in
Rede stehenden Fläche keine landesplanerischen Einwände erhoben werden.
Der Änderungsbeschluss
wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der
Gemeinde Selfkant Nr. 45-47/2015 vom 22. November 2015 öffentlich bekannt
gemacht.
Durch Bekanntmachung im
selben Amtsblatt (Amtsblatt der Gemeinde
Selfkant Nr. 45-47/2015 vom 22. November 2015) wurde die Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planänderungsabsichten unterrichtet und ihr
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen oder Bedenken
wurden nicht vorgebracht.
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10. Dezember 2015 gemäß §
4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über die Planänderungsabsichten der Gemeinde Selfkant
unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung bis spätestens zum 15. Januar
2016 aufgefordert.
Über die vorgebrachten
Anregungen und Bedenken nach der Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde
in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 2. März 2016 beraten und beschlossen.
Die Beschlüsse wurden, sofern diese planungsrelevant waren, entsprechend in den
Entwurf der Begründung aufgenommen bzw. im Planentwurf berücksichtigt.
Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 8-9/2016
vom 6. März 2016 wurde der
Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, den
Änderungsentwurf Nr. 16 – Tüddern-Nahversorgung, Erweiterung Nord – des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant mit Begründung und den
wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 14. März 2016 bis einschließlich 14. April
2016 im Rathaus in Selfkant-Tüddern einzusehen und Stellungnahmen während der
Auslegungsfrist abzugeben.
Mit Schreiben vom 3. März
2016 wurden, unter Fristsetzung bis zum 04. April 2016, von den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange zum
Änderungsentwurf Nr. 16 – Tüddern-Nahversorgung, Erweiterung Nord – des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant nebst Begründung Stellungnahmen
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt. Mit gleichem Schreiben wurden die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der
Änderungsentwurf Nr. 16 – Tüddern-Nahversorgung, Erweiterung Nord – des
Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 14. März 2016 bis einschließlich 14.
April 2016 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegen. Ort und Dauer der
Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde
Selfkant Nr. 8-9/2016 vom 6. März 2016
öffentlich bekannt gemacht.
B. Beratung,
Abwägung und Beschlussfassung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit
(B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken
B.1 keine
B.2 Landesbetrieb
Straßenbau NRW
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW teilt mit Mail vom 30. März 2016
folgendes mit:
„Von diesen Planungen sind
die Belange der in meiner Baulast stehenden Landesstraße 228 im Abschnitt 1
berührt. Laut Begründung zur FNP-Änderung dient diese lediglich der Neuorganisation
der Anlieferung und einer Erweiterung der Lagerbereiche.
Im Bereich Tüddern hat die
Gemeinde Selfkant umfangreiche städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen geplant und
teilweise auch bereits umgesetzt. Für die leistungsfähige Abwicklung
insbesondere des überregionalen Verkehrs ist eine Änderung der innerörtlichen
Verkehrsführung in Tüddern vorgesehen, von der die L 228 betroffen ist.
Der Abschluss der hierfür
notwendigen Verwaltungsvereinbarung steht bevor. Vorsorglich weise ich darauf
hin, dass eine wegen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen notwendige
Ertüchtigung der Knotenpunkte mit der L 228 nach dem Verursacherprinzip zu
Lasten der Gemeinde gehen. Der Abschluss der Verwaltungsvereinbarung ist
Bedingung für meine Zustimmung zu Ihrer Planung.“
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt den Hinweis zur Kenntnis. Die
Verwaltungsvereinbarung wurde zwischenzeitlich vom Landesbetrieb Straßenbau NRW
erstellt und seitens der Gemeinde unterzeichnet.
C. Verfahrensbeschluss
über die Änderung Nr. 16 –
Tüddern-Nahversorgung, Erweiterung Nord –
Die
Änderung Nr. 16 – Tüddern-Nahversorgung, Erweiterung Nord – des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant einschließlich Begründung,
Umweltbericht und Landschaftspflegerischem Begleitplan ist als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt die Änderung Nr. 16 –
Tüddern-Nahversorgung, Erweiterung Nord – des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Selfkant.