Betreff
Änderung Nr. 12 a - Tüddern, Nord I - des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant
Vorlage
198/2016
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

A.           Verfahrensstand

 

Die am 28. April 2015 von der Gemeindevertretung beschlossene Änderung Nr. 12  Tüddern-Nord I  des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant wurde am 04. August 2015 durch die Bezirksregierung Köln genehmigt. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 33 vom 16. Augsut 2015 erlangte die Änderung Rechtskraft.

 

Das nunmehr neu gebildete Flurstück Gemarkung Tüddern, Flur 3, Nr. 871 (SO-Fläche) wurde zwischenzeitlich an den Investor veräußert. Südlich des neu zu errichtenden Fachmarktzentrums befindet sich noch eine im Eigentum der Gemeinde Selfkant stehende Restfläche. Diese Restfläche ist zwar als „SO – Sondergebiet, Zweckbestimmung Fachmarktzentrum“ ausgewiesen, verfügt aber weder über zugewiesene Verkaufsflächen, noch über ein (im Bebauungsplan ausgewiesenes) sogenanntes Baufenster. Eine Bebauung ist daher nicht möglich.

 

Um diese Restfläche zukünftig in geeigneter Form nutzen zu können, ist die bisherige „SO-Fläche“ in „Gemischte Baufläche“ zu ändern.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat  dazu in ihrer Sitzung am 16.12.2015 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung Nr. 12 a Tüddern-Nord I  des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant beschlossen.

 

Der Änderungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 51-52/2015 vom 27. Dezember 2015 öffentlich bekannt gemacht.

 

Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt (Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 51-52/2015 vom 27. Dezember 2015) wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planänderungsabsichten unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über die Planänderungsabsichten der Gemeinde Selfkant unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung bis spätestens zum 18. Februar 2016 aufgefordert.

 

Über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken nach der Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 2. März 2016 beraten und beschlossen. Die Beschlüsse wurden, sofern diese planungsrelevant waren, entsprechend in den Entwurf der Begründung aufgenommen bzw. im Planentwurf berücksichtigt.

 

Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 8-9/2016 vom 6. März 2016  wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, den Änderungsentwurf Nr. 12 a – Tüddern, Nord I – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant mit Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom  14. März 2016 bis einschließlich 14. April 2016 im Rathaus in Selfkant-Tüddern einzusehen und Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abzugeben.

 

Mit Schreiben vom 3. März 2016 wurden, unter Fristsetzung bis zum 04. April 2016,  von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum   Änderungsentwurf Nr. 12 a – Tüddern, Nord I – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant nebst Begründung Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt. Mit gleichem Schreiben wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Änderungsentwurf Nr. 12 a – Tüddern, Nord I – des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 14. März 2016 bis einschließlich 14. April 2016 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegen. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant  Nr. 8-9/2016 vom 6. März 2016 öffentlich bekannt gemacht.

 

 

B.            Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken

 

 

B.1         keine

 

 

B.2         Kreis Heinsberg, Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt des Kreises Heinsberg teilt mit Schreiben vom 05.04.2016 folgendes mit:

 

„Aus amtsärztlicher Sicht werden gegen die o.a. Änderung des Flächennutzungsplans sowie gegen den o.a. Bebauungsplan keine Bedenken erhoben, sofern für die Anwohner keine relevanten Immissionen zu erwarten sind.

 

Dabei sollte aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes die nächtliche Lärmbelästigung nicht mehr als 30 dB(A) betragen.“

 

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes geforderte nächtliche Lärmbelästigung von nicht mehr als 30 dB(A) zur Kenntnis, weist diese aber als unbegründet zurück, weil diese Forderung keine rechtliche Grundlage hat.

Hierzu wird weiterhin auf das Schreiben der Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises Heinsberg vom 16.02.2016 hingewiesen, wonach die nächtlichen Immissionsrichtwerte gemäß TA-Lärm auf 45 dB(A) festgesetzt werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

C.            Verfahrensbeschluss über die Änderung Nr. 12 a – Tüddern, Nord I –

 

Die Änderung Nr. 12 a – Tüddern, Nord I – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant einschließlich Begründung, Umweltbericht und Landschaftspflegerischem Begleitplan ist als Anlage beigefügt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung Nr. 12 a – Tüddern, Nord I – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant.