Betreff
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Baufonds 2015 für das Schützen- und Dorfheim Isenbruch
Vorlage
134/2015
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 15. September 2015 beantragt der Ortsvorsteher der Ortschaft Isenbruch, Herr Martin Busch, die Gewährung eines Zuschusses aus dem Baufonds 2016 in Höhe von 10.000 € für Sanierungsmaßnahmen am Schützen- und Dorfheim in Isenbruch. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Herr Busch weist darauf hin, dass das jahrzehntealte Flachdach aufgrund von undichten Stellen durch ein Schrägdach ersetzt werden soll. Des Weiteren soll aus energetischen Gründen die vorhandene Erdgeschoßdecke sowie die Hauswände gedämmt werden. Dazu soll die bisherige Klinkerfassade entfernt werden, die Wände isoliert und eine einheitliche Klinkerfassade erstellt werden.  Die Kosten belaufen sich lt. beigefügter Schätzung auf 36.155,41 €. Die geschätzte Eigenleistung beträgt 5.000,00 €.

 

Das Schützen- und Dorfheim wird von verschiedenen Vereinen und Interessengemeinschaften sowie der Dorfbevölkerung und politischen Parteien im Ort genutzt.

 

Der Antrag wird von fünf Vereinen bzw. Interessengemeinschaften unterstützt.

 

Nach den Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen – Ziffer 4.3 – stellt die Gemeinde Selfkant für Baumaßnahmen der Vereine in jedem Haushaltsjahr einen Betrag von 10.000 € zur Verfügung. Zuschussfähig sind Baumaßnahmen ab einem Materialkostenvolumen von 10.000 €.

 

Zielrichtung ist, dass sich ein objektbezogener Zusammenschluss der Vereine besonders auszahlen sollte. Wenn Projekte von mehreren Vereinen finanziell getragen, genutzt und unterhalten werden, können auch sinnvolle Objekte, die der Gesamtbevölkerung zugutekommen, realisiert werden.

 

Die Zuschussregelung sieht wie folgt aus:

 

                                                                           Max. Höhe

 

1 Verein                                                    15 % der Materialkosten          2.000 €

2 Vereine                                                   20 % der Materialkosten          4.000 €

3 Vereine                                                   30 % der Materialkosten          8.000 €

4 Vereine                                                   40 % der Materialkosten        10.000 €

 

Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel. Grundsätzlich gibt es keine Antragsfrist.

 

Anträge auf Bezuschussung, die in einem Haushaltsjahr nicht berücksichtigt werden konnten, genießen im nachfolgenden Jahr Priorität. Die Anträge auf Bezuschussung müssten vor Beginn der anstehenden Maßnahme gestellt werden. Bei einer Bezuschussung sind der Gemeinde ausreichende Verwendungsnachweise unter Beifügung der Rechnungs- und Zahlungsbelege vorzulegen.

 

Für die Gemeinde Selfkant wurden mit Bescheid vom 8.10.2015 insgesamt 525.171,78 Euro nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz des Landes NRW bereitgestellt. Im Rahmen dieser Fördermittel ist auch die energetische Sanierung kommunaler Gebäude grundsätzlich förderfähig.

Zurzeit ist das Vorhaben Isenbruch in der Vorprüfung bei der Bezirksregierung.

Bei einer entsprechenden Förderfähigkeit würden 90% der Kosten für die energetische Erneuerung auf dem Programm getragen werden.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Selfkant beschließt dem Antrag zuzustimmen wobei vorrangig eine Umsetzung über die Förderschiene nach dem Kommunalinvestitionsgesetz zu betreiben ist, da hier ein Fördersatz von 90 % angesetzt ist.

Sollte eine solche Fördermöglichkeit wider Erwarten nicht gegeben sein,  erfolgt eine Zuschussgewährung entsprechend den vorgenannten Richtlinien  aus dem Baufonds für das Jahr 2015, dieser wurde noch nicht in Anspruch genommen.