Betreff
Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 - Tüddern, Vor dem Rohrweg
Vorlage
122/2015
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

In Anlehnung an die Änderung Nr. 13 a – Tüddern – Nord II des Flächennutzungsplanes (Sitzungsvorlage 121/2015) ist der Bebauungsplan Nr. 41 entsprechend anzupassen. Die Änderung erhält die Bezeichnung „ Bebauungsplan Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg“.

 

Weitere Einzelheiten zum Sachverhalt sind der Sitzungsvorlage 121/2015 zu entnehmen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den rechtsgültigen Bebauungsplan Selfkant Nr.  41  – Tüddern, Vor dem Rohrweg im Rahmen der Änderung 41 a wie folgt zu ändern:

 

 

  • Auf dem Flurstück Gemarkung Tüddern, Flur 5, Nr. 194 – nördlich des Bürgerhausgrundstückes – wird eine 15 m breite „Öffentliche Grünfläche“ ausgewiesen.

 

  • Auf dem Flurstück Gemarkung Tüddern, Flur 5, Nr. 194 – östlich des Bürgerhausgrundstückes – wird die Baugrenze um 15 m nach Osten verschoben, damit die Freihaltung dieses Streifens von schutzwürdiger Bebauung gewährleistet ist.

 

  • Im gesamten Plangebiet sind Stellplätze und Zufahrten auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.

 

  • Auf dem Flurstück Gemarkung Tüddern, Flur 5, Nr. 194 wird das bisherige „Mischgebiet“ um 15 m nach Norden erweitert.

 

  • Das Baufenster und die planungsrechtliche Erschließung der „Mischfläche“ werden entsprechend um 15 m nach Norden verschoben.

 

  • Zum Änderungsverfahren des Bebauungsplanes Selfkant Nr.  41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg

 

-       die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

 

-       die Beteiligung der Behörden und sonstigen TöB gemäß § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

 

 

 

Zur Verdeutlichung wird auf den als Anlage beigefügten Lageplan verwiesen.