Sachverhalt:
In Anlehnung an die Änderung Nr. 13 a – Tüddern – Nord II des Flächennutzungsplanes (Sitzungsvorlage 121/2015) ist der Bebauungsplan Nr. 41 entsprechend anzupassen. Die Änderung erhält die Bezeichnung „ Bebauungsplan Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg“.
Weitere Einzelheiten zum Sachverhalt sind der Sitzungsvorlage 121/2015 zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den rechtsgültigen Bebauungsplan Selfkant Nr. 41 – Tüddern, Vor dem Rohrweg im Rahmen der Änderung 41 a wie folgt zu ändern:
- Auf dem Flurstück Gemarkung Tüddern, Flur 5, Nr. 194 – nördlich des Bürgerhausgrundstückes – wird eine 15 m breite „Öffentliche Grünfläche“ ausgewiesen.
- Auf dem Flurstück Gemarkung Tüddern, Flur 5, Nr. 194 – östlich des Bürgerhausgrundstückes – wird die Baugrenze um 15 m nach Osten verschoben, damit die Freihaltung dieses Streifens von schutzwürdiger Bebauung gewährleistet ist.
- Im gesamten Plangebiet sind Stellplätze und Zufahrten auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
- Auf dem Flurstück Gemarkung Tüddern, Flur 5, Nr. 194 wird das bisherige „Mischgebiet“ um 15 m nach Norden erweitert.
- Das Baufenster und die planungsrechtliche Erschließung der „Mischfläche“ werden entsprechend um 15 m nach Norden verschoben.
- Zum Änderungsverfahren des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg
- die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
- die Beteiligung der Behörden und sonstigen TöB gemäß § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.
Zur Verdeutlichung wird auf den als Anlage beigefügten Lageplan verwiesen.