Betreff
Änderung Nr. 1 a ( neu ) des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) Nr. 1/97 - Nahversorgung Tüddern
Vorlage
120/2015
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Nachdem das Verfahren zur 1 a (alt) Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) 1/97  bereits mit dem Änderungsbeschluss vom 01. September 2014 eingeleitet wurde, wird nunmehr seitens der Investorengemeinschaft folgende Ergänzung zur 1 a (alt) Änderung beantragt:

 

  • die in der 1. Änderung des Vorhaben und Erschließungsplanes (VEP) 1/97 – Nahversorgung Tüddern eingefügten Knotenlinien zur Abgrenzung der Geltungsbereiche SO 1a bis c sollen entfallen,

 

  • im gesamten Plangebiet sollen Stellplätze und Zufahrten auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen werden.

 

Da das Verfahren 1 a (alt ) noch keine Rechtskraft erlangt hat, wird diese  Änderung ebenfalls unter 1a, jedoch mit dem Zusatz „(neu)“ geführt.

 

Auf die Anlagen wird hingewiesen. 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung zum rechtsgültigen Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) 1/97 im Rahmen der Änderung 1 a ( neu) wie folgt zu ändern:

 

  1. Den Geltungsbereich des Vorhaben und Erschließungsplanes (VEP) 1/97 – Nahversorgungszentrum Tüddern – auf einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Tüddern, Flur 5 Nr. 194, um 20m nach Norden zu erweitern und auf dieser Erweiterungsfläche ein „Sonstiges Sondergebiet – Einzelhandel (SO)“ mit der Zweckbestimmung SO 1 – Fachmarktzentrum und SO 2 – Lebensmitteldiscounter darzustellen.

 

2.       Resultierend aus der unter Punkt 1. genannten Änderung werden die vorhanden Baugrenzen ebenfalls um 20 m nach Norden verschoben.

 

3.       Im gesamten Plangebiet sind Stellplätze und Zufahrten auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.

 

4.       Die bereits in der 1. Änderung des Vorhaben und Erschließungsplanes (VEP) 1/97 – Nahversorgung Tüddern eingefügte Knotenlinie zur Abgrenzung der Geltungsbereiche SO 1 und SO 2 wird in die oben genannte Erweiterungsfläche fortgeführt, sodass sich die bisher für das SO 1 (3.251 m²) und SO 2 (1.317 m²)  festgesetzten Verkaufsflächenobergrenzen auch für die Erweiterungsfläche gelten.

 

 

5.       Die in der 1. Änderung des Vorhaben und Erschließungsplanes (VEP) 1/97 – Nahversorgung Tüddern eingefügten Knotenlinien zur Abgrenzung der Geltungsbereiche SO 1a bis c entfallen.

 

6.       Die in der 1. Änderung des Vorhaben und Erschließungsplanes (VEP) 1/97 – Nahversorgung Tüddern für SO 1 und SO 2 festgeschriebene Verkaufsoberflächengrenze von 4.568 m² bleibt unverändert.

 

7.       Zum  Änderungsverfahren 1 a (neu)  des Vorhaben und Erschließungsplanes VEP 1/97 – Nahversorgung Tüddern

 

-       die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

 

-       die Beteiligung der Behörden und sonstigen TöB gemäß § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

 

durchzuführen.