Betreff
Aufhebung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 "Alte Bahn" in Süsterseel
Vorlage
027/2014
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Nachdem der Eigentümer eines in der „privaten Grünfläche“ des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 „Alte Bahn“  gelegenen Grundstückes Klage gegen die Nichterteilung eines Bauvorbescheides (Errichtung eines Einfamilienhauses) durch das Bauordnungsamt des Kreises Heinsberg beim Verwaltungsgericht Aachen Klage eingelegt hat, fand am 30. Oktober 2014 ein Termin zur mündlichen Verhandlung statt.

 

Im Ergebnis regte das Verwaltungsgericht an, vor dem Hintergrund einer (möglichen) Unwirksamkeit des Bebauungsplanes Nr. 27 wegen des sog. Etikettenschwindels und fehlender Begründung zur Ausweisung der privaten Grünfläche,  sowohl die Frage der Bebauung des klägerischen Grundstückes bzw. der benachbarten Grundstücke als auch den Umstand des sog. Etikettenschwindels  in der Gemeindevertretung zu erörtern und die mündliche Verhandlung bis dahin zu vertagen.

 

Nach Rücksprache mit dem Kreis Heinsberg schlägt die Verwaltung daher vor, den Bebauungsplan Selfkant Nr. 27 „Alte Bahn“ in Süsterseel aufzuheben.

 

Das den Bebauungsplan umfassende Gebiet ist auf dem als Anlage eigefügten Lageplan ersichtlich.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt

 

a)           die Aufhebung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27  – „Alte Bahn“ in Süsterseel.

 

 

 

b)           zum Aufhebungsverfahren des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 – „Alte Bahn“ in Süsterseel

 

-       die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

 

-       die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB)

 

sowie

 

-       die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

 

durchzuführen.