Sachverhalt:
Der Aufsichtsrat der EGS –
Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hatte die Geschäftsführung beauftragt,
die 3. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 32 – Tüddern, In der Raute -
zu beantragen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hatte in ihrer
Sitzung am 07.02.2023 (Vorlage 032/2023) hierzu einen Grundsatzbeschluss
gefasst und dem Änderungsverfahren zugestimmt.
In der aktuell rechtskräftigen Fassung der
2. Änderung setzt der Bebauungsplan Selfkant Nr. 32 – Tüddern, In der Raute –
auf den Flächen Gemarkung Tüddern, Flur 2, Nr. 337 eine „private Grünfläche“
fest. Diese liegt seit langem brach und unterliegt derzeit keiner spezifischen
Nutzung. Vor diesem Hintergrund soll die Fläche in die angrenzenden Baugebiete
eingebunden und dementsprechend als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt
werden. Zudem ist das Grundstück momentan nicht erschlossen, da vor dem
Grundstück ein öffentlicher Grünstreifen festgesetzt wurde. Dieser soll im Zuge
der Änderung entfallen und der öffentlichen Verkehrsfläche zugeschlagen werden,
um somit die Erschließung der Fläche zu sichern.
Ziel der Planung ist die Festsetzung eines
„Allgemeinen Wohngebietes“ auf der Fläche Gemarkung Tüddern, Flur 2, Nr. 337.
Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr.
32 – Tüddern, In der Raute – umfasst die Flächen Gemarkung Tüddern, Flur 2,
Flurstücke 337 und 114 (teilweise) mit einer Gesamtgröße von ca. 1.000 qm.
Da die geplante Maßnahme als Nachverdichtung
oder andere Maßnahme der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB zu werten ist,
sind die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a Abs. 2
BauGB gegeben. Im beschleunigten Verfahren kann von der frühzeitigen
Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen
werden; darüber hinaus wird gemäß §13 Abs. 3 BauGB u.a. von einer Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen. Eine
Anpassung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich, da diese Flächen im
Flächennutzungsplan bereits als Wohnbauflächen dargestellt werden.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 25.04.2023
(Vorlage 042/2023) gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung des
Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 32 – Tüddern, In
der Raute – im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss
wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB im
Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 19-21/2023 vom 28.05.2023 öffentlich
bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im
selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 19-21/2023 vom 28.05.2023 wurde der
Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die 3. Änderung
des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 32 – Tüddern, In der Raute – mit Begründung in
der Zeit vom 05.06.2023 bis einschließlich 07.07.2023 im Rathaus in
Selfkant-Tüddern oder über das Internetportal „Tetraeder“ einzusehen und
Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail während der
Auslegungsfrist abzugeben.
Am 31.05.2023 wurden, unter
Fristsetzung bis zum 07.07.2023, von den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 32 –
Tüddern, In der Raute – nebst Begründung Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
eingeholt. Mit gleichem Schreiben wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass die 3. Änderung des
Bebauungsplanes Selfkant Nr. 32 – Tüddern, In der Raute – nebst Begründung in
der Zeit vom 05.06.2023 bis einschließlich 07.07.2023 im Rathaus in Tüddern
öffentlich ausliegen und über das Internetportal „Tetraeder“ öffentlich zur
Einsichtnahme bereitgestellt werden. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß §
3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der
Gemeinde Nr. 19-21/2023 vom 28.05.2023 öffentlich bekannt gemacht.
Die entsprechenden Planunterlagen sind unter
https://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=73604
abrufbar.
B. Beratung,
Abwägung und Beschlussfassung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit
(B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und
privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung als Vorgang setzt insbesondere
voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist.
Dieses Anregungsverfahren und der sonstige Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a
BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange ergeben den Boden, auf dem der abschließende Vorgang des Abwägens
stattzufinden hat.
B.1 Es wird festgestellt, dass außer denen in der Abwägungstabelle der Öffentlichkeit
(Anlage 1) zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 32 –
Tüddern, In der Raute – aufgeführten Stellungnahmen der Öffentlichkeit während
der Planauslegung bzw. im Verfahren nach § 4 bzw. § 4 a BauGB keine weiteren
Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des Verfahrens
ausgeräumt werden konnten.
B.2 Es wird festgestellt,
dass außer denen in der Abwägungstabelle
der Träger öffentlicher Belange (Anlage 2) zur 3. Änderung des
Bebauungsplanes Selfkant Nr. 32 – Tüddern, In der Raute – aufgeführten
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während
der Planauslegung bzw. im Verfahren nach § 4 bzw. § 4 a BauGB keine weiteren
Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des Verfahrens
ausgeräumt werden konnten.
Beschlussvorschlag:
C. Beschlussfassung
über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen
Die
während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 3. Änderung des
Bebauungsplanes Selfkant Nr. 32 – Tüddern, In der Raute – mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie
der in den Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die
Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
C.1 Die
als Anlage beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle der
Öffentlichkeit – Anlage 1) zu den vorgebrachten Anregungen bzw.
Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
wird übernommen und die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
C.2 Die
als Anlage beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle der
Träger öffentlicher Belange – Anlage 2) zu den vorgebrachten Anregungen
bzw. Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 2 wird übernommen und die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
D. Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung
vom 03.11.2017 (BGBI. I. S. 3634) beschließt die Gemeindevertretung
die 3. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 32 – Tüddern, In der Raute – im beschleunigten Verfahren
als Satzung.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen |
nein |
Anlagevermögen |
nein |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
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Abwicklung über Produkt |
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