Betreff
Millen "Haus der Westgrenze", Vorstellung Projektstatus
Vorlage
012/2022
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

In der Sitzung vom 12. Dezember 2018 beschloss die Gemeindevertretung, dass

in Anbetracht der besonderen Förderlage und unter Berücksichtigung der in einigen Bereichen ohnehin im Gebäude in naher Zukunft anstehenden Maßnahmen, einen Antrag bei der Bezirksregierung auf Gewährung einer Zuwendung für das „Heimat- Zeugnis“, einzureichen und die entsprechende Ko-Finanzierungserklärung abzugeben.

 

Mit dem Zuwendungsbescheid- Nr. 35.03- Heimat- Zeugnis 16/19 vom 17.12.219 gewährte die Bezirksregierung eine Zuwendung von 80% in Höhe von 521.900,68 € für die Gesamtausgaben von 652.375,85 €.

 

Nachdem die ersten Arbeiten in der Propstei Millen erfolgten, wurden jedoch einige eklatante Baumängel festgestellt, die vor Beginn der Arbeiten nicht festzustellen waren. Hier geht es vor allem um die Tragkonstruktion des Gebäudes, die durch Schädlingsbefall fast gänzlich zerstört wurde.

Des Weiteren wurde davon ausgegangen, dass alle Räume Obergeschoss im Zuge der neuen Nutzung wie gehabt weitergenutzt werden können. Es wurde jedoch durch den Statiker festgestellt, dass die Balkenlage auf der der Fußboden des Obergeschosses montiert wurde nicht tragfähig ist. Somit sind auch hier zusätzliche konstruktive Maßnahmen notwendig. Natürlich hatte dies alles in enger Abstimmung mit dem Amt für Denkmalpflege zu erfolgen.

 

Hinzu kommen außerdem die Erneuerung der Heizungsanlage und der Elektroinstallation, da diese aufgrund Ihrer Ausführung in öffentlichen Gebäuden nicht mehr zulässig ist.

 

Wie am 09. Mai 2022 mit den Fraktionsvorsitzenden besprochen, handelt es sich nun nichtmehr um eine Umbaumaßnahme, sondern um eine grundlegende Kernsanierung, die so im Vorhinein nicht geplant war. Die zu erwartenden Mehrkosten sind der Einladung als Anlage beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

Über die Maßnahme ist zu beraten und beschließen.

 


Finanzielle Auswirkungen

Ja

Anlagevermögen

Ja

Haushaltsmittel zur Verfügung

Nein

Abwicklung über Produkt

I-25-0008