Sachverhalt:
Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben
vom 24. August 2021 beantragt die Eigentümerin des Grundstücks Gemarkung
Tüddern, Flur 5 Flurstück 227, für ihr geplantes Bauvorhaben eine Befreiung von
den zeichnerischen Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 4/98
-Tüddern, Logistikzentrum-. Hierbei handelt es sich um die Freifläche an der
Grenze des Geltungsbereiches des Vorhaben- und Erschließungsplanes im Südosten
(rechte Grundstücksgrenze) mit einer Breite von 4 m. Diese Freifläche ist nach
den Festsetzungen zu bepflanzen.
Aufgrund der geplanten Lagerhalle und des
schmalen Zuschnitts des Grundstücks im vorderen Bereich würde das Einhalten der
Freifläche von 4 m eine zu schmale Zufahrt zur geplanten Lagerhalle bedeuten. Daher
beantragt der Eigentümer die Freifläche von 4 m auf 1,5 m Breite zu verringern
und die entfallene Freifläche hinter der Lagerhalle auf dem Grundstück
herzurichten, sodass es sich hier um eine Verschiebung der
Freiflächen/Grünflächen handelt, siehe Anlage 2.
Seitens der Gemeindeverwaltung bestehen
durch den Erhalt des Grünstreifens von 1,5 m mit Bepflanzung einer Hecke aus
städtebaulicher Hinsicht keine Bedenken, da die Eingrünung des Grundstücks nur
verringert wird und grundsätzlich bestehen bleibt. Des Weiteren bestehen aus
ökologischen Gesichtspunkten keine Bedenken, da die Größe der Freifläche
bestehen bleibt.
Des Weiteren ist die Übersichtskarte des VEP
4/98 als Anlage 3 beigefügt und ist auf der Gemeindeplanungsseite unter
folgenden Link abrufbar: https://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=24219 .
Beschlussvorschlag:
Über den vorliegenden Antrag ist zu beraten und zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen |
Nein |
Anlagevermögen |
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Haushaltsmittel zur
Verfügung |
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Abwicklung über Produkt |
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