Betreff
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 4/98 -Tüddern, Logistikzentrum-
Vorlage
883/2021
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 24. August 2021 beantragt die Eigentümerin des Grundstücks Gemarkung Tüddern, Flur 5 Flurstück 227, für ihr geplantes Bauvorhaben eine Befreiung von den zeichnerischen Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 4/98 -Tüddern, Logistikzentrum-. Hierbei handelt es sich um die Freifläche an der Grenze des Geltungsbereiches des Vorhaben- und Erschließungsplanes im Südosten (rechte Grundstücksgrenze) mit einer Breite von 4 m. Diese Freifläche ist nach den Festsetzungen zu bepflanzen.

 

Aufgrund der geplanten Lagerhalle und des schmalen Zuschnitts des Grundstücks im vorderen Bereich würde das Einhalten der Freifläche von 4 m eine zu schmale Zufahrt zur geplanten Lagerhalle bedeuten. Daher beantragt der Eigentümer die Freifläche von 4 m auf 1,5 m Breite zu verringern und die entfallene Freifläche hinter der Lagerhalle auf dem Grundstück herzurichten, sodass es sich hier um eine Verschiebung der Freiflächen/Grünflächen handelt, siehe Anlage 2.

 

Seitens der Gemeindeverwaltung bestehen durch den Erhalt des Grünstreifens von 1,5 m mit Bepflanzung einer Hecke aus städtebaulicher Hinsicht keine Bedenken, da die Eingrünung des Grundstücks nur verringert wird und grundsätzlich bestehen bleibt. Des Weiteren bestehen aus ökologischen Gesichtspunkten keine Bedenken, da die Größe der Freifläche bestehen bleibt.

 

Des Weiteren ist die Übersichtskarte des VEP 4/98 als Anlage 3 beigefügt und ist auf der Gemeindeplanungsseite unter folgenden Link abrufbar: https://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=24219 .

 


Beschlussvorschlag:

 

Über den vorliegenden Antrag ist zu beraten und zu beschließen.

 


Finanzielle Auswirkungen

Nein

Anlagevermögen

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Haushaltsmittel zur Verfügung

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Abwicklung über Produkt

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