Prüfung und Anlage eines Bürgerwaldes
Sachverhalt:
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 25.06.2021 bestand Einvernehmen
darüber, dass die Verwaltung die Umsetzung des Bürgerwaldes auf einer Fläche im
Millener Bruch oder auf dem unteren Sportplatz in Tüddern prüfen solle.
Mit Antrag vom 18.08.2021 beantragen die o. g. Parteien, dass die
Verwaltung die Rahmenbedingungen und erforderlichen Schritte für die Errichtung
eines Bürgerwaldes und die Umwidmung des unteren
Sportplatzes in Tüddern in eine Waldfläche klären und in der Gemeinderatssitzung
vorstellen soll. Zudem soll für die kommende Haushaltsplanung ein auskömmliches
Budget für die Aufbereitung und teilweise Neupflanzung berücksichtigt werden.
Schließlich beantragen die o. g. Parteien, dass die Gemeindevertretung
über die Nutzung der gemeindeeigenen Fläche (unterer Sportplatz in Tüddern) als
zukünftiger Bürgerwald abstimmen soll. Zudem soll die Entnahme einer Bodenprobe
beauftragt werden.
Bezüglich der Bodenprobe teilte ein Fraktionsmitglied der
antragstellenden Parteien der Verwaltung bereits am 12.08.2021 telefonisch mit,
dass es die anfallenden Kosten einer Bodenprobe auf eigene Rechnung übernimmt.
Dahingehend wird die Beauftragung einer Bodenprobe nicht in den
Beschlussvorschlag aufgenommen.
Entsprechend der übrigen Punkte hat die Verwaltung den nachgenannten
Beschlussvorschlag antragsgemäß formuliert.
Beschlussvorschlag:
1.
Die
gemeindeeigene Fläche (unterer Sportplatz Tüddern), Gem. Tüddern, Flur 4, Nr.
67 mit einer Größe von 14.215 m² soll zukünftig als Bürgerwald genutzt und in
diesem Zusammenhang in eine Fläche für Wald umgewandelt werden.
2.
Im Haushaltsplan
2022 ff. soll für die Aufbereitung und teilweise Neupflanzung ein auskömmliches
Budget bereitgestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
Anlagevermögen |
Ja |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
Nein |
Abwicklung über Produkt |
5552 |