Prüfung und Anlage eines Bürgerwaldes
Sachverhalt:
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 25.03.2021 wurde die Verwaltung
damit beauftragt, mögliche Flächen, insbesondere die noch nicht aufgeforstete
Fläche in der ehemaligen Löwensafari sowie die grundsätzliche Umsetzbarkeit
eines Bürgerwaldes zu prüfen.
Es wurde seitens der Verwaltung Kontakt zum zuständigen Förster
aufgenommen. Dieser teilte in einem persönlichen Gespräch mit, dass die Fläche
in der ehemaligen Löwensafari nicht dazu geeignet sei, einen dem Antrag
entsprechenden Bürgerwald anzulegen. Eine Aufforstung sei nur innerhalb eines
ausgewiesenen Waldgebietes im Außenbereich möglich und geht mit der
Einpflanzung von zertifizierten Bäumen einher, deren Stammesumfang zum
Pflanzzeitpunkt ca. eine Fingerbreite sowie eine maximale Höhe von 1,50 m
misst.
Die Gemeinde Selfkant verfügt zurzeit über keine eigenen und geeigneten
Flächen im Außenbereich, die für die Anlegung eines Bürgerwaldes in Frage
kämen.
Als Alternative bestünde die Möglichkeit, dass die Ortsvorsteher
innerhalb ihrer Ortschaften geeignete Fläche benennen, auf denen es möglich
erscheint, entsprechende Bäume zu pflanzen. Hierdurch würde indes keine
ausgewiesene Waldfläche entstehen, dennoch könnte dadurch ein positiver Beitrag
zum Klima geleistet werden. Auch die im Antrag genannten Baumpatenschaften
wären möglich.
Beschlussvorschlag:
Über die weitere Vorgehensweise ist zu
beraten und zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
Anlagevermögen |
Ja |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
Nein |
Abwicklung über Produkt |
-/- |