Sachverhalt:
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hatte mit Schreiben vom 13. Juli 2020 die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes sowie den Abschluss eines diesbezüglichen Städtebaulichen Vertrages mit der Gemeinde Selfkant beantragt.
Geplant ist die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines ca. 1,2 ha umfassenden Neubaugebietes in der Außenbereichslage in Selfkant-Saeffelen als Erweiterung des Baugebietes „Am Hundsrath“.
Es ist Ziel der EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH, vorrangig zur Deckung des örtlichen Bedarfs – in Abstimmung mit der Gemeinde – im Ortsteil Saeffelen ein Neubaugebiet als Erweiterung des Neubaugebietes „Am Hundsrath“ zu realisieren und die Grundstücke mit Bauverpflichtung zu veräußern.
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH erklärte sich bereit, alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten zu übernehmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hatte in ihrer Sitzung am 25.03.2021 (Vorlage 828/2021) der geplanten Entwicklung bzw. der Erweiterung des Baugebietes „Am Hundsrath“ grundsätzlich zugestimmt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat daraufhin in ihrer Sitzung am 24.06.2021 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. N 24 – Saeffelen, Am Hundsrath II - beschlossen.
Gegenstand der Änderung im Rahmen dieses
Verfahrens soll sein:
Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant für das Grundstück Gemarkung Saeffelen, Flur 8, Nr. 27 die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gemischte Bauflächen (M)“ zu ändern.
Die Bezirksregierung Köln hat im Rahmen der Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) mit Schreiben vom 21.07.2021 mitgeteilt, dass gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes, vorbehaltlich des hierfür erforderlichen Flächentauschs, keine raumordnerischen Bedenken bestehen.
Der Aufstellungsbeschluss
wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
25-27/2021 vom 11.07.2021 öffentlich bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im
selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 25-27/2021 vom 11.07.2021 wurde die
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über das Aufstellungsverfahren
unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.07.2021 gemäß § 4 Abs.
1 BauGB ebenfalls über das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der
Gemeinde Selfkant Nr. N 24 – Saeffelen, Am Hundsrath II - unterrichtet und zur
diesbezüglichen Äußerung aufgefordert.
Die Anlagen zu diesem
Verfahren sind im Internet unter
https://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=62067
abrufbar.
B Beratung
und Abwägung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der
Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und
privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen.
B.1 Es wird festgestellt, dass zur
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 24 – Saeffelen,
Am Hundsrath II – keine Stellungnahmen oder Bedenken der Öffentlichkeit während
der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgetragen wurden.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer
denen in der Abwägungstabelle der
Träger öffentlicher Belange (Anlage 1) zur Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 24 – Saeffelen, Am Hundsrath II
– aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB keine
weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden.
Beschlussvorschlag:
C Beschlussfassung
über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen
C.1 Da während der frühzeitigen Beteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Selfkant Nr. N 24 – Saeffelen, Am Hundsrath II – keine Stellungnahmen
oder Bedenken der Öffentlichkeit vorgetragen wurden, entfällt eine
Beschlussfassung.
C.2 Die während der frühzeitigen
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 des Entwurfs zur Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 24 – Saeffelen, Am Hundsrath
II – vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die
als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle
der Träger öffentlicher Belange) zu den vorgebrachten Anregungen bzw.
Stellungnahmen wird übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den
Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.
D Beschlussfassung
zum weiteren Verfahren
Die Gemeindevertretung beschließt, zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 24 –
Saeffelen, Am Hundsrath II -
1. die
Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der nach
Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen
sowie
2. die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch
(BauGB) durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen |
nein |
Anlagevermögen |
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Haushaltsmittel zur
Verfügung |
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Abwicklung über Produkt |
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