Betreff
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 13 - Tüddern, Am Kirchenfeld -
Vorlage
878/2021
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 05.08.2021 beantragt das Architekturbüro Lindt für seinen Bauherrn eine Befreiung von Punkt 3 der Festsetzungen des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 13 – Tüddern, Am Kirchenfeld -.

 

Es ist vorgesehen, im Bereich des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 13 – Tüddern, Am Kirchenfeld – zwei Doppelhaushälften mit je zwei Wohneinheiten zu realisieren. Es ist geplant, jeweils einen Altan (auf Stützen errichteter Balkon) für die im Obergeschoss gelegenen Wohnungen zu errichten. Diese Altane sollen außerhalb der Baugrenze des Bebauungsplanes liegen, was gemäß Punkt 3 der textlichen Festsetzungen unzulässig ist. Damit jedoch die im Obergeschoss gelegenen Nutzungseinheiten einen Altan in Anspruch nehmen können, wird die Befreiung von Punkt 3 der Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt, so dass die Überschreitung der hinteren Baugrenze möglich ist. Zur Verdeutlichung der Situation wird auf den als Anlage 2 beigefügten Lageplan verwiesen. Die Altane sind rot umrandet.

 

Die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Selfkant Nr. 13 – Tüddern, Am Kirchenfeld – wurden im Rahmen der 4. Änderung dahingehend ergänzt, dass eine Überschreitung der hinteren Baugrenze um maximal fünf Meter zwecks Errichtung einer überdachten Terrasse zugelassen wird. Die hier geplanten Altane überschreiten die hintere Baugrenze um maximal 2 Meter und liegen damit im Bereich der erlaubten Überschreitung zur Errichtung einer überdachten Terrasse. Altane sind im Gegensatz zu einer überdachten Terrasse jedoch begehbar.

 


Beschlussvorschlag:

 

Über den vorliegenden Antrag ist zu beraten und zu beschließen.

 


Finanzielle Auswirkungen

nein

Anlagevermögen

     

Haushaltsmittel zur Verfügung

     

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