Sachverhalt:
Mit dem als Anlage beigefügen Schreiben vom
04. April 2021 beantragt die SPD-Fraktion, im geplanten Bebauungsplan Nr. 55
Saeffelen, Am Hundsrath II Flächen für die Errichtung von Mehrfamilien- und
Doppelhäusern mit einfachem Innenausbau, die an Personen mit geringem Einkommen
zu erschwinglichen Mieten vermietet werden sollen, auszuweisen.
Weiterhin soll im v. g. Bebauungsplan
Wohnraum für Alleinerziehende, Singles, Studenten und Rentner geschaffen
werden.
Das Baugesetzbuch sieht im § 9 Abs.1
folgende Festsetzungsmöglichkeiten:
·
Ziffer
7. „Flächen, auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude, die mit Mitteln der
sozialen Wohnraumförderung gefördert werden können, errichtet werden dürfen.
·
Ziffer
8. „einzelne Flächen, auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude errichtet
werden dürfen, die für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf bestimmt
sind.
Beschlussvorschlag:
Aus der Diskussion heraus ist ein Beschlussvorschlag zu formulieren.
Finanzielle Auswirkungen |
nein |
Anlagevermögen |
--- |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
--- |
Abwicklung über Produkt |
--- |