Sachverhalt:
A Verfahrensstand
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hatte mit Schreiben vom 18. Mai 2020 die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes sowie den Abschluss eines diesbezüglichen Städtebaulichen Vertrages mit der Gemeinde Selfkant beantragt.
Geplant ist die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines ca. 0,87 ha umfassenden Neubaugebietes in der Außenbereichslage in Selfkant-Höngen als Erweiterung des Baugebietes „Biesener Feld II“.
Es ist Ziel der EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH, vorrangig zur Deckung des örtlichen Bedarfs – in Abstimmung mit der Gemeinde – im Ortsteil Höngen ein Neubaugebiet als Erweiterung des Neubaugebietes „Biesener Feld II“ zu realisieren und die Grundstücke mit Bauverpflichtung zu veräußern.
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH erklärte sich bereit, alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten zu übernehmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 04.06.2020 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 53 – Höngen, Biesener Feld III – beschlossen.
Im Rahmen dieses Verfahrens soll für die vom Plangebiet erfassten Grundstücke Gemarkung Höngen, Flur 2, Nrn. 192 und 193 ein qualifizierter Bebauungsplan mit der Ausweisung „Allgemeines Wohngebiet“ aufgestellt werden.
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Selfkant Nr. 53 – Höngen, Biesener Feld III – wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 23-25/2020 vom 21. Juni 2020 öffentlich bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im
selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 23-25/2020 vom 21. Juni 2020 wurde
die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über das Aufstellungsverfahren
unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22. Juni 2020 gemäß § 4
Abs. 1 BauGB ebenfalls über das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 53
– Höngen, Biesener Feld III - unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung
aufgefordert.
Die Anlagen zu diesem
Verfahren sind im Internet unter
http://www.o-sp.de/selfkant/plan?49949
abrufbar.
B Beratung
und Abwägung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der
Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und
privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen.
B.1 Anlässlich der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Selfkant Nr. 53 – Höngen, Biesener Feld III – wurden weder Anregungen noch
Bedenken vorgebracht.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer
denen in der Abwägungstabelle (Anlage
1) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 53 – Höngen,
Biesener Feld III – aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs.
1 BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden.
Beschlussvorschlag:
C Beschlussfassung
über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen
C.1 Anlässlich der Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Selfkant Nr. 53 – Höngen, Biesener Feld III – wurden weder Anregungen noch
Bedenken vorgebracht.
C.2 Die während der frühzeitigen
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr.
53 – Höngen, Biesener Feld III – vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem
Ergebnis geprüft:
Die
als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme der Verwaltung
(Abwägungstabelle) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird
übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus
der Abwägungstabelle.
D Beschlussfassung
zum weiteren Verfahren
Die Gemeindevertretung beschließt, zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 53 – Höngen, Biesener Feld
III -
1. die
Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der nach
Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen
sowie
2. die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch
(BauGB) durchzuführen.