Sachverhalt:
Seit
der Einrichtung der offenen Ganztagsschule im Jahre 2007/08 besteht in den
Grundschulen der Gemeinde Selfkant die
Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme an diesem Betreuungsangebot.
Dem
Träger- bzw. Förderverein der jeweiligen Grundschule wurde die
Ausführungsverantwortung mittels einer Kooperationsvereinbarung übertragen. Für
die Teilnahme an den beiden Betreuungsangeboten „Schule von acht bis
eins“ und „Offener Ganztag“ müssen die Eltern einen Elternbeitrag leisten.
Zurzeit wird dieser Elternbeitrag vom Träger- bzw. Förderverein auf Grundlage
einer vertraglichen Regelung mit den Eltern erhoben.
Die
Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) hat im Jahr 2018 den Bereich „Offene
Ganztagsschule“ geprüft und dabei festgestellt, dass die Festsetzung von Elternbeiträgen
ohne Satzung rechtlich unzulässig ist. Die GPA hat empfohlen, zukünftig
Elternbeiträge für die OGS auf Grundlage einer Satzung zu erheben und
festzusetzen.
Im
Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung ist ein monatlicher
Höchstbetrag festgelegt (z.Zt. 185,00 €). Die Kommune kann die Ausgestaltung
der Elternbeitragserhebung in Form von Staffelungen und Befreiungen in eigenem
Ermessen festlegen, soziale Belange sollen hierbei ausreichend berücksichtigt
werden.
Die Verwaltung hat einen Satzungsentwurf
erarbeitet. Die Elternbeitragssatzung soll zum Schuljahr 2019/20 erlassen
werden. Eine Erhöhung der Elternbeiträge ist nicht beabsichtigt. Es ist ein
Pauschalbeitrag in Höhe von 50,00 € je Schüler/Monat und eine soziale
Staffelung in der Form vorgesehen, dass für Geschwisterkinder der hälftige
Beitrag erhoben werden soll. Die Satzung sieht eine Beitragsbefreiung für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach
SGB II oder SGB XII sowie AsylbLG, oder aber für diejenigen vor, die
Kinderzuschlag gem. § 6 a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) erhalten. In diesen
Fällen würde der Elternbeitrag von der Gemeinde übernommen.
Der Satzungsentwurf ist als Anlage 1 beigefügt.
Zurzeit ist die Trägerschaft der
offenen Ganztagsschule dem Träger- bzw. Förderverein der jeweiligen Grundschule
mittels Kooperationsvereinbarung
übertragen. Die zunehmenden Schülerzahlen und die Erfahrungswerte im
Bereich offener Ganztag machten es erforderlich, die Kooperationvereinbarungen
entsprechend anzupassen. Aus diesem Grunde wurden die bestehenden Verträge zum
Ende des Schuljahres 2018/19 gekündigt.
Die
Trägerschaft der offenen Ganztagsschule soll weiterhin an den Träger- bzw.
Förderverein der jeweiligen Schule übertragen werden. Grundlage der
Ausführungsträgerschaft durch den Verein ist der Runderlass des Ministerium für
Schule, Jugend und Kinder vom 12.02.2003
in der jeweils gültigen Fassung. In der Kooperationsvereinbarung ist die
Zusammenarbeit zwischen dem Schulträger, der jeweiligen Schule und dem Träger
der OGS zur Durchführung der „Offenen Ganztagsschule“ geregelt. Dem Träger-
bzw. Förderverein werden zur Finanzierung der Betreuungsmaßnahmen Landesmittel,
Elternbeiträge und ein Eigenanteil der Kommune zur Verfügung gestellt. Die
Elternbeiträge können auf den Eigenanteil der Gemeinde angerechnet werden. Da
die finanzielle Situation der Trägervereine es zulässt, ist für das Schuljahr
2019/20 vorgesehen, die Elternbeiträge, bis zur Höhe des Eigenanteils,
auf den Eigenanteil der Gemeinde anzurechnen.
Zukünftig
soll nach Abschluss eines jeden Schuljahres im Rahmen des jährlichen
Verwendungsnachweises überprüft werden, ob die zur Verfügung gestellten
Finanzmittel in voller Höhe benötigt wurden. Eventuelle Überschüsse sind dann
bis zur vollständigen Refinanzierung des Eigenanteils an die Gemeinde zu
erstatten.
Die
entsprechende Abwicklung der Finanzbeträge erfolgt durch die Gemeinde Selfkant.
Eine modifizierte Fassung der
Kooperationsverträge wurde mit den
Vertragspartnern abgestimmt, Änderungen waren überwiegend formeller Art,
inhaltlich fanden nur wenige Veränderungen statt.
Der
Entwurf der Kooperationsvereinbarung ist als Anlage 2 beigefügt.
Beschlussvorschlag:
- Es wird vorgeschlagen, die Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen
für die „Offene Ganztagsgrundschule im Primarbereich“ zum Schuljahr
2019/20 zu beschließen.
- Weiterhin
wird vorgeschlagen, die Trägerschaft der offenen Ganztagsschule in
der Westzipfelschule, KGS Selfkant II mittels Kooperationsvertrag an den
Förderverein und in der Astrid- Lindgren-Schule, KGS Selfkant I, an den
Trägerverein zu übertragen.