Sachverhalt:
A Verfahrensstand
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat mit Schreiben vom 21. November 2016 die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes sowie den Abschluss eines diesbezüglichen Städtebaulichen Vertrages mit der Gemeinde Selfkant beantragt.
Geplant ist die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines 2,073 ha umfassenden Neubaugebietes in der Außenbereichslage in Selfkant-Höngen.
Es ist Ziel der EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH, vorrangig zur Deckung des örtlichen Bedarfs – in Abstimmung mit der Gemeinde – im Ortsteil Höngen ein Neubaugebiet zu realisieren und die Grundstücke unter Berücksichtigung sozialer Kriterien mit Bauverpflichtung zu veräußern.
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat sich bereit erklärt, alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten zu übernehmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 14.12.2016 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. N 19 – Höngen, Biesener Feld II - beschlossen.
Gegenstand der Änderung im Rahmen dieses Verfahrens sollen sein:
- Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant für die Grundstücke Gemarkung Höngen, Flur 2, Nrn. 11, 12 und 167 (teilweise) die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ zu ändern.
- Die Änderung soll im sogenannten Flächentausch erfolgen. Die Darstellung der Fläche Gemarkung Höngen, Flur 3, Nr. 83 soll von „Wohnbaufläche“ in „Fläche für Wald“ und die Flächen Gemarkung Höngen, Flur 3, Nrn. 240, 552 (teilweise), 554 und 555 (teilweise) von „Wohnbauflächen“ in „Flächen für die Landwirtschaft“ geändert werden.
Die Bezirksregierung Köln hat im Rahmen der Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) mit Schreiben vom 17. Februar 2017 mitgeteilt, dass gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes keine Bedenken bestehen.
Der Aufstellungsbeschluss
wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
26-27/2017 vom 9. Juli 2017 öffentlich bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im
selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 26-27/2017 vom 9. Juli 2017 wurde
die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über das Aufstellungsverfahren
unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Über die vorgebrachten
Anregungen und Bedenken nach der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.
1 BauGB wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 12. Dezember 2018
beraten und beschlossen.
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 3. August 2017 gemäß § 4
Abs. 1 BauGB ebenfalls über das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der
Gemeinde Selfkant Nr. N 19 – Höngen, Biesener Feld II - unterrichtet und zur
diesbezüglichen Äußerung aufgefordert.
Über die vorgebrachten
Anregungen und Bedenken nach der Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde
ebenfalls in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 12. Dezember 2018 beraten
und beschlossen.
Durch Bekanntmachung im
Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 50-51/2018 vom 23. Dezember 2018 wurde der Öffentlichkeit die
Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, den Änderungsentwurf Nr. N 19 –
Höngen, Biesener Feld II – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant mit
Begründung und Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden, umweltbezogenen
Stellungnahmen in der Zeit vom 02. Januar 2019 bis einschließlich 04. Februar
2019 im Rathaus in Selfkant-Tüddern und über das Internet-Beteiligungsportal
der Gemeinde Selfkant (www.o-sp.de/selfkant/)
einzusehen sowie Stellungnahmen während der Auslegungsfrist im Rathaus der
Gemeinde Selfkant bzw. über das Online-Beteiligungsportal abzugeben.
Von den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden über das
Online-Behördenbeteiligungsportal „OBB“ mit Schreiben bzw. E-Mail vom 19.
Dezember 2018 zum Änderungsentwurf Nr.
N 19 – Höngen, Biesener Feld II - des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Selfkant nebst Begründung und Umweltbericht Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2
BauGB eingeholt.
Mit gleicher E-Mail bzw.
Schreiben wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf
hingewiesen, dass der Änderungsentwurf Nr. N 19 – Höngen, Biesener Feld II -
des Flächennutzungsplanes nebst dazugehöriger Anlagen in der Zeit vom 02.
Januar 2019 bis einschließlich 04. Februar 2019 im Rathaus in Tüddern
öffentlich ausliegt bzw. auf der Internet-Seite www.o-sp.de/selfkant/
für die Öffentlichkeit einsehbar ist. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der
Gemeinde Selfkant Nr. 50-51/2018 vom 23. Dezember 2018 öffentlich bekannt
gemacht.
Die Anlagen zu diesem
Verfahren sind im Internet unter
http://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid= 29548
abrufbar.
B. Beratung,
Abwägung und Beschlussfassung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit
(B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und
privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung als Vorgang setzt insbesondere
voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist.
Dieses Anregungsverfahren und der sonstige Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a
BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange ergeben den Boden, auf dem der abschließende Vorgang des Abwägens
stattzufinden hat.
B.1 Es wird festgestellt, dass außer denen in der
Abwägungstabelle (Anlage 1) zur
Änderung Nr. N 19 – Höngen, Biesener Feld II – aufgeführten Stellungnahmen
anlässlich der Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2
BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw.
während des Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
B.2 Es wird festgestellt,
dass außer denen in der Abwägungstabelle (Anlage
2) zur Änderung Nr. N 19 – Höngen, Biesener Feld II - aufgeführten
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während
der Planauslegung bzw. im Verfahren nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 bzw. § 4 a BauGB
keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des
Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
Beschlussvorschlag:
C. Beschlussfassung
über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen
C.1 Die
während der Beteiligungen der Öffentlichkeit des Entwurfs zur Änderung Nr. N 19
– Höngen, Biesener Feld II – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant
mit Begründung und Umweltbericht in den Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1
und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die
Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die
als Anlage beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle Anlage
1) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und
die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der
Abwägungstabelle.
C.2 Die
während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Änderung Nr. N 19 – Höngen,
Biesener Feld II – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant mit
Begründung und Umweltbericht in den Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 und
2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die
als Anlage beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle Anlage
2) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und
die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der
Abwägungstabelle.
D. Verfahrensbeschluss
Aufgrund des § 5 Abs. 5 des Baugesetzbuches in
der Fassung vom 3. November 2017 (BGBI. I. S. 3634) beschließt
die Gemeindevertretung die Begründung sowie den Umweltbericht zur Änderung Nr.
N 19 – Höngen, Biesener Feld II - des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Selfkant und stimmt der Änderung Nr. N 19 – Höngen, Biesener Feld II - zu.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren gemäß § 6 BauGB einzuleiten.