Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.

 


Sachverhalt:

 

Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 02.01.2017 beantragt das Ingenieurbüro namens und im Auftrag seines Bauherrn, die im VEP 4/98 „Gewerbefläche zur Ansiedlung einer Spezialspedition und eines Logistikzentrums“ festgesetzte Baugrenze um 1m in süd-östlicher Richtung zwecks Errichtung einer Lagerhalle mit Büros für eine Gebäudereinigungsfirma sowie einer Betriebsleiterwohnung  zu überschreiten. Zur Verdeutlichung wird auf den als Anlage beigefügten Lageplan verwiesen.

 

Bereits im Jahre 2012 wurde in einem gleichgelagerten Fall die Baugrenze des gesamten Plangebietes (1. Änderung des VEP 4/98) um 5 m Richtung Millener Weg verschoben. Aus diesem Grund wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, auch im vorliegenden Fall wieder so zu verfahren und das Verfahren zur 2. Änderung des VEP 4/98 einzuleiten. 

 

Nach Rücksprache mit dem Ingenieurbüro wurde von dort erklärt, dass der Bauherr die Verfahrenskosten der Änderung übernehmen würde.

 

In der Diskussion wurde klar, dass eine Befreiungs-Regelung durch den Kreis Heinsberg möglich. Aufgrund dessen stellte Herr Dr. Hamers einen Vertagungsantrag. Hierüber ließ der Bürgermeister abstimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

13 Ja-Stimmen

12 Nein-Stimmen

3 Enthaltungen