Sitzung: 03.11.2016 Verkehrs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 261/2016
Beschlussvorschlag:
C.1 Beschlussfassung über die
vorgebrachten Bedenken und Anregungen
Die während der öffentlichen
Auslegung des Entwurfs zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 – Saeffelen, Hundsrath – der Gemeinde
Selfkant mit Begründung und
Umweltbericht und der in den Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage beigefügte
Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle) zu den vorgebrachten Anregungen
bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den
Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.
C.2 Satzungsbeschluss
Aufgrund
des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBI. I. S. 2414) beschließt
die Gemeindevertretung die Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr.
45 – Saeffelen, Hundsrath – der Gemeinde Selfkant als Satzung. Die
Begründung zum Bebauungsplan wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beschlossen. Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen.
Sachverhalt:
A Verfahrensstand
Die EGS –
Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat mit Schreiben vom 01. April 2015 die
Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines qualifizierten
Bebauungsplanes sowie den Abschluss eines diesbezüglichen Städtebaulichen
Vertrages mit der Gemeinde Selfkant beantragt. Weiterhin übernimmt die EGS mbH
alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden
Kosten.
Geplant ist die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines ca. 1,4 ha umfassenden Neubaugebietes in der Außenbereichslage in Selfkant-Saeffelen.
Es ist Ziel der EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH, vorrangig zur Deckung des örtlichen Bedarfs – in Abstimmung mit der Gemeinde – im Ortsteil Saeffelen ein Neubaugebiet zu realisieren und die Grundstücke unter Berücksichtigung sozialer Kriterien mit Bauverpflichtung zu veräußern.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 28.04.2015 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 45 – Saeffelen, Hundsrath –beschlossen.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Gemarkung Saeffelen, Flur 8, Nrn. 21, 22, 23, 24, 25 (jeweils teilweise) und Nr. 26. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll auf den vorgenannten Grundstücken ein „Allgemeines Wohngebiet“ realisiert werden.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt
der Gemeinde Selfkant Nr. 18-20/2015 vom 17. Mai 2015 öffentlich bekannt
gemacht.
Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 1-3/2016 vom
24. Januar 2016 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über das
Aufstellungsverfahren unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung gegeben. Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24. Februar 2016
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über das Aufstellungsverfahren zum
Bebauungsplan Selfkant Nr. 45 – Saeffelen, Hundsrath - unterrichtet und zur
diesbezüglichen Äußerung aufgefordert.
Über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken
nach der Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 27.04.2016 beraten und beschlossen.
Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 28-29/2016
vom 24. Juli 2016 wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3
Abs. 2 BauGB, den Bebauungsplanentwurf Nr. 45 – Saeffelen, Hundsrath – der
Gemeinde Selfkant mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen,
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und der vorliegenden Gutachten in
der Zeit vom 1. August 2016 bis
einschließlich 2. September 2016 im Rathaus in Selfkant-Tüddern einzusehen und
Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abzugeben. Anregungen oder Bedenken
wurden nicht vorgebracht.
Mit Schreiben vom 25. Juli 2016 wurden, unter Fristsetzung bis zum 31.
August 2016, von den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum
Bebauungsplanentwurf Nr. 45 – Saeffelen, Hundsrath – der Gemeinde
Selfkant nebst Begründung Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt. Mit
gleichem Schreiben wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplanentwurf Nr. 45 – Saeffelen,
Hundsrath – in der Zeit vom 1. August 2016 bis einschließlich 2. September 2016
im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegen. Ort und Dauer der Auslegung wurden
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt
der Gemeinde Selfkant Nr. 28-29/2016 vom
24. Juli 2016 öffentlich bekannt gemacht.
B. Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über während
der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten
Anregungen und Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7
BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung der
Bauleitpläne gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung
als Vorgang setzt insbesondere voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3
Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist. Dieses Anregungsverfahren und der sonstige
Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben den Boden, auf dem der
abschließende Vorgang des Abwägens stattzufinden hat.
B.1 Anlässlich der
öffentlichen Auslegung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 – Saeffelen,
Hundsrath – der Gemeinde Selfkant wurden weder Anregungen noch Bedenken
vorgebracht.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer denen in der
Abwägungstabelle (Anlage) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 –
Saeffelen, Hundsrath – der Gemeinde Selfkant aufgeführten Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der Planauslegung
bzw. im Verfahren nach § 4 bzw. § 4 a BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder
Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des Verfahrens ausgeräumt werden
konnten.
Herr Stassen von der CDU- Fraktion wies
darauf hin, dass die Höhenlagen und die Größe der Terrassenüberdachungen analog
dem vorhergegangenen Bebauungsplan angepasst werden sollen, um Änderungen des
Bebauungsplanes zu vermeiden.
Die Gemeindeverwaltung nahm dies zur
Kenntnis und wird die Begründung des Bauungsplanes entsprechend ändern.
Nach kurzer Diskussion, ließ der
Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
C.1 C.2
Ja- Stimmen: 15 15
Nein- Stimmen: 4 4
Enthaltungen: 1 1