Sitzung: 26.09.2016 Verkehrs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 245/2016
Beschlussvorschlag:
C.1 Beschlussfassung über die
vorgebrachten Bedenken und Anregungen
Die während der öffentlichen
Auslegung des Entwurfs zur Änderung Nr. 16 – Tüddern-Nahversorgung, Erweiterung Nord – des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant mit Begründung und Umweltbericht
und der in den Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die
Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage beigefügte
Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle) zu den vorgebrachten Anregungen
bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den
Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.
C.2 Verfahrensbeschluss
Aufgrund
des § 5 Abs. 5 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBI. I. S.
2414) beschließt die Gemeindevertretung die Begründung
einschließlich des Umweltberichtes zur Änderung Nr. 16 – Tüddern-Nahversorgung,
Erweiterung Nord – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant und stimmt
der Änderung Nr. 16 – Tüddern-Nahversorgung, Erweiterung Nord – zu.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das
Genehmigungsverfahren gemäß § 6 BauGB erneut einzuleiten.
Sachverhalt:
A Verfahrensstand
Nachdem die
Änderung Nr. N 14 Tüddern – Nahversorgung - des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Selfkant am 13. Mai 2015 durch die Bezirksregierung Köln genehmigt
wurde, beantragte die Investorengemeinschaft die räumliche Erweiterung des
bestehenden SO-Gebietes um 20 m Richtung
Norden. Mit dieser räumlichen Erweiterung sollte eine laut
Investorengemeinschaft „maßvolle“ Erweiterung der Verkaufsflächen einhergehen.
Die Investorengemeinschaft begründete ihren Antrag mit dem Bedarf der jeweiligen Märkte, die Verkaufsfläche maßvoll an die aktuellen Konzepte anzupassen, die Anlieferung neu zu organisieren und die Lagerbereiche zu erweitern.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am
18.06.2015 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens
zur Änderung Nr. N 16 – Tüddern-Nahversorgung, Erweiterung Nord – des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant beschlossen.
Gegenstand der Änderungen im Rahmen dieses Verfahrens sollen sein:
- Den
Geltungsbereich der Änderung Nr. N 16 - Tüddern–Nahversorgung, Erweiterung
Nord - des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant auf einer
Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Tüddern, Flur 5 Nr. 194, um 20m nach
Norden zu erweitern und auf dieser Erweiterungsfläche eine SO- Fläche mit
der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel der Nahversorgung und
kleinflächiger Einzelhandel“
darzustellen.
2.
Die bereits in der Änderung Nr. N 14 - Tüddern–Nahversorgung - des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant angepassten Verkaufsflächen gelten
auch für das im Norden liegende Erweiterungsgebiet.
3. Die Verkaufsflächenobergrenze von 4.568 qm wird durch diese Änderung nicht berührt und bleibt weiterhin bestehen.
Auf eine entsprechende Anfrage teilte die Bezirksregierung Köln mit
Verfügung vom 29. Oktober 2015 mit, dass gegen die beabsichtigte Änderung des
Flächennutzungsplanes auf der in Rede stehenden Fläche keine landesplanerischen
Einwände erhoben werden.
Der Änderungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt
der Gemeinde Selfkant Nr. 45-47/2015 vom 22. November 2015 öffentlich
bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt (Amtsblatt der Gemeinde
Selfkant Nr. 45-47/2015 vom 22. November 2015) wurde die Öffentlichkeit gemäß §
3 Abs. 1 BauGB über die Planänderungsabsichten unterrichtet und ihr Gelegenheit
zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen oder Bedenken wurden nicht
vorgebracht.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 10. Dezember 2015 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über die
Planänderungsabsichten der Gemeinde Selfkant unterrichtet und zur
diesbezüglichen Äußerung bis spätestens zum 15. Januar 2016 aufgefordert.
Über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken nach der
Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung
vom 2. März 2016 beraten und beschlossen.
Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 8-9/2016 vom
6. März 2016 wurde der Öffentlichkeit
die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, den Änderungsentwurf Nr. 16 –
Tüddern-Nahversorgung, Erweiterung Nord – des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Selfkant mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen,
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 14. März 2016 bis
einschließlich 14. April 2016 im Rathaus in Selfkant-Tüddern einzusehen und
Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abzugeben. Anregungen oder Bedenken
wurden nicht vorgebracht.
Mit Schreiben vom 3. März 2016 wurden, unter Fristsetzung bis zum 04.
April 2016, von den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum
Änderungsentwurf Nr. 16 – Tüddern-Nahversorgung, Erweiterung Nord – des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant nebst Begründung Stellungnahmen
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt. Mit gleichem Schreiben wurden die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der
Änderungsentwurf Nr. 16 – Tüddern-Nahversorgung, Erweiterung Nord – des
Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 14. März 2016 bis einschließlich 14.
April 2016 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegen. Ort und Dauer der
Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im
Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
8-9/2016 vom 6. März 2016 öffentlich bekannt gemacht.
Über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken nach der
Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 27. April 2016 beraten und beschlossen.
Bei dem im Anschluss eingeleiteten Genehmigungsverfahren gemäß § 6
BauGB bei der Bezirksregierung Köln
versagte diese die Genehmigung, da Mängel in der Begründung und im
Umweltbericht festgestellt wurden. Nach Behebung dieser Mängel wurde durch
Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 28-29/2016 vom 24. Juli
2016 der Öffentlichkeit erneut die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,
den Änderungsentwurf Nr. 16 –
Tüddern-Nahversorgung, Erweiterung Nord – des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Selfkant mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen,
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 1. August 2016 bis einschließlich 2.
September 2016 im Rathaus in Selfkant-Tüddern einzusehen und Stellungnahmen
während der Auslegungsfrist abzugeben. Anregungen oder Bedenken wurden nicht
vorgebracht.
Mit Schreiben vom 25. Juli 2016 wurden, unter Fristsetzung bis zum 31.
August 2016, von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
zum Änderungsentwurf Nr. 16 –
Tüddern-Nahversorgung, Erweiterung Nord – des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Selfkant nebst Begründung Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
eingeholt. Mit gleichem Schreiben wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Änderungsentwurf Nr. 16 –
Tüddern-Nahversorgung, Erweiterung Nord – des Flächennutzungsplanes in der Zeit
vom 1. August 2016 bis einschließlich 2. September 2016 im Rathaus in Tüddern
öffentlich ausliegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 28-29/2016 vom 24. Juli 2016
öffentlich bekannt gemacht.
B. Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über während
der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten
Anregungen und Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7
BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung der
Bauleitpläne gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung
als Vorgang setzt insbesondere voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3
Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist. Dieses Anregungsverfahren und der sonstige
Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben den Boden, auf dem der
abschließende Vorgang des Abwägens stattzufinden hat.
B.1 Anlässlich der
öffentlichen Auslegung der Änderung Nr. 16 – Tüddern-Nahversorgung, Erweiterung
Nord – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant wurden weder Anregungen
noch Bedenken vorgebracht.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer denen in der
Abwägungstabelle (Anlage) zur Änderung
Nr. 16 – Tüddern-Nahversorgung, Erweiterung Nord – aufgeführten Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der
Planauslegung bzw. im Verfahren nach § 4 bzw. § 4 a BauGB keine weiteren
Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des Verfahrens
ausgeräumt werden konnten.
Der Ausschussvorsitzende ließ über den
Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig