Sitzung: 26.09.2016 Verkehrs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 5
Vorlage: 243/2016
Beschlussvorschlag:
C.1 Beschlussfassung über die
vorgebrachten Bedenken und Anregungen
Die während der öffentlichen
Auslegung des Entwurfs zur Änderung Nr. 13 a – Tüddern, Nord II – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Selfkant mit Begründung und Umweltbericht und der in den Beteiligungsverfahren
gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem
Ergebnis geprüft:
Die als Anlage beigefügte
Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle) zu den vorgebrachten Anregungen
bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den
Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.
C.2 Verfahrensbeschluss
Aufgrund
des § 5 Abs. 5 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBI. I. S.
2414) beschließt die Gemeindevertretung die Begründung
einschließlich des Umweltberichtes zur Änderung Nr. 13 a – Tüddern, Nord II –
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant und stimmt der Änderung Nr. 13
a – Tüddern, Nord II – zu.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das
Genehmigungsverfahren gemäß § 6 BauGB erneut einzuleiten.
Sachverhalt:
A. Verfahrensstand
Die am 28. April 2015 von der
Gemeindevertretung beschlossene Änderung Nr. 13 des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Selfkant wurde am 10. Juni 2015 durch die Bezirksregierung Köln
genehmigt. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 26 – 27/2015 vom 05. Juli
2015 erlangte die Änderung Rechtskraft.
Da aufgrund der
Nähe der Bürgerhalle zu geplanten, potentiell schutzwürdigen (Wohn-) Gebäuden
eine schalltechnische Relevanz der Bürgerhalle einschließlich des
zuzurechnenden Fahrzeugverkehrs auf dem östlich der Bürgerhalle gelegenen
Parkplatz nicht von vorneherein auszuschließen war, wurde eine entsprechende
schallschutztechnische Untersuchung in Auftrag gegeben.
Diese Untersuchung
führte zu dem Ergebnis, dass während der Nutzung der Räumlichkeiten
ausschließlich zur Tagzeit bis 22:00 Uhr, bei üblichem Versammlungsbetrieb,
keine grundsätzlichen, konfliktreichen Nutzungen zu erwarten sind. Bei
Nutzungen der Räume beispielsweise für Musikproben in den Abendstunden oder
auch im Rahmen von Festen, Jubiläen oder Feiern mit elektroakustischer
Beschallungsanlage nach 22:00 Uhr – auch wegen der zu erwartenden
Fahrzeugbewegungen auf dem Parkplatz –
jedoch Immissionskonflikte nicht vermieden werden können.
Eine Verbesserung
der Konfliktsituation könnte laut Untersuchung selbst durch eine 2,5 m hohe
schalltechnische Abschirmeinrichtung entlang der Nord- und Ostseite oder
alternativ durch einen 3,5 m hohem Wall entlang der Nordseite und einer in dem
Wall eingebundenen Abschirmeinrichtung entlang der Ostseite nicht erreicht
werden.
Die Folge ist eine
Beschränkung der konfliktträchtigen Veranstaltungen auf 10 je Kalenderjahr.
Um diese
Beschränkung aufheben zu können, wäre im Norden, zusätzlich zu den o.g.
Lärmschutzmaßnahmen, bis zur „kritischen“ 45db(A)-Linie eine 15 m breite „Grünfläche“ auszuweisen und im
Osten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 41 a eine Freihaltung eines 15 m breiten Streifens
von schutzwürdiger Bebauung planungsrechtlich zu fixieren. Nach Rücksprache mit
der Investorengemeinschaft würde diese die erforderlichen Flächen
bereitstellen, wenn die „Gemischte Baufläche“ ebenfalls um 15 m nach Norden
erweitert werden würde.
Weiterhin wird mit
dieser Änderung die Lage der Ortsumgehung einschließlich deren Einbindung in
die Kreisstraße Nr. 1 planungsrechtlich fixiert.
Auf eine entsprechende Anfrage teilte die Bezirksregierung Köln mit
Verfügung vom 29. Oktober 2015 mit, dass gegen die beabsichtigte Änderung des
Flächennutzungsplanes auf den in Rede stehenden Flächen keine
landesplanerischen Einwände erhoben werden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 04.11.2015
die Einleitung des Verfahrens zur Änderung Nr. 13 a – Tüddern-Nord II – des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant beschlossen.
Der Änderungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt
der Gemeinde Selfkant Nr. 45-47/2015 vom 22. November 2015 öffentlich
bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt (Amtsblatt der Gemeinde
Selfkant Nr. 45-47/2015 vom 22. November 2015) wurde die Öffentlichkeit gemäß §
3 Abs. 1 BauGB über die Planänderungsabsichten unterrichtet und ihr Gelegenheit
zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen oder Bedenken wurden nicht
vorgebracht.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 10. Dezember 2015 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über die
Planänderungsabsichten der Gemeinde Selfkant unterrichtet und zur
diesbezüglichen Äußerung bis spätestens zum 15. Januar 2016 aufgefordert.
Über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken nach der
Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 2. März 2016 beraten und beschlossen.
Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 8-9/2016 vom
6. März 2016 wurde der Öffentlichkeit
die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, den Änderungsentwurf Nr. 13 a
– Tüddern, Nord II – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant mit
Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen, vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 14. März 2016 bis einschließlich
14. April 2016 im Rathaus in Selfkant-Tüddern einzusehen und Stellungnahmen
während der Auslegungsfrist abzugeben. Anregungen oder Bedenken wurden nicht
vorgebracht.
Mit Schreiben vom 3. März 2016 wurden, unter Fristsetzung bis zum 04.
April 2016, von den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum
Änderungsentwurf Nr. 13 a – Tüddern, Nord II – des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Selfkant nebst Begründung Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
eingeholt. Mit gleichem Schreiben wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Änderungsentwurf Nr. 13 a –
Tüddern, Nord II – des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 14. März 2016 bis
einschließlich 14. April 2016 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegt. Ort
und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant
Nr. 8-9/2016 vom 6. März 2016 öffentlich bekannt gemacht.
Über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken nach der
Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 27. April 2016 beraten und beschlossen.
Bei dem im Anschluss eingeleiteten Genehmigungsverfahren gemäß § 6
BauGB bei der Bezirksregierung Köln
versagte diese die Genehmigung, da Mängel in der Begründung und im
Umweltbericht festgestellt wurden. Nach Behebung dieser Mängel wurde durch
Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 28-29/2016 vom 24. Juli
2016 der Öffentlichkeit erneut die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,
den Änderungsentwurf Nr. 13 a – Tüddern, Nord II – des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Selfkant mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen,
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 1. August 2016 bis einschließlich 2.
September 2016 im Rathaus in Selfkant-Tüddern einzusehen und Stellungnahmen
während der Auslegungsfrist abzugeben. Anregungen oder Bedenken wurden nicht
vorgebracht.
Mit Schreiben vom 25. Juli 2016 wurden, unter Fristsetzung bis zum 31.
August 2016, von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
zum Änderungsentwurf Nr. 13 a –
Tüddern, Nord II – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant nebst
Begründung Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt. Mit gleichem
Schreiben wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf
hingewiesen, dass der Änderungsentwurf Nr. 13 a – Tüddern, Nord II – des
Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 1. August 2016 bis einschließlich 2.
September 2016 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegt. Ort und Dauer der
Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im
Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
28-29/2016 vom 24. Juli 2016 öffentlich bekannt gemacht.
B. Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über während
der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten
Anregungen und Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7
BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung der
Bauleitpläne gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung
als Vorgang setzt insbesondere voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3
Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist. Dieses Anregungsverfahren und der sonstige
Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben den Boden, auf dem der
abschließende Vorgang des Abwägens stattzufinden hat.
B.1 Anlässlich der
öffentlichen Auslegung der Änderung Nr. 13 a – Tüddern, Nord II – des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant wurden weder Anregungen noch
Bedenken vorgebracht.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer denen in der
Abwägungstabelle (Anlage) zur Änderung
Nr. 13 a – Tüddern, Nord II – aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange während der Planauslegung bzw. im
Verfahren nach § 4 bzw. § 4 a BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken
vorgetragen wurden bzw. während des Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
Nach kurzer Erläuterung des Sachverhaltes durch den Bürgermeister, ließ der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
15 Ja- Stimmen
0 Nein- Stimmen
5 Enthaltungen