Beschluss:
C Beschlussfassung über die vorgebrachten Bedenken und
Anregungen
C.1 Die während der frühzeitigen
Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Entwurfs zur Aufstellung des Bebauungsplanes
der Gemeinde Selfkant Nr. 59 – Heilder, Ergänzungsstandort Nahversorgung
Selfkant-Nord – vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die
Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage 1
beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle der Öffentlichkeit)
zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die
Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der
Abwägungstabelle.
Abstimmungsergebnis:
21
Ja-Stimmen
4
Nein-Stimmen
1
Enthaltung
C.2 Die während der frühzeitigen
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 des Entwurfs zur Aufstellung des Bebauungsplanes
der Gemeinde Selfkant Nr. 59 – Heilder, Ergänzungsstandort Nahversorgung
Selfkant-Nord – vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage 2
beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle der Träger
öffentlicher Belange) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird
übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus
der Abwägungstabelle.
22
Ja-Stimmen
4
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen
D Beschlussfassung zum weiteren Verfahren
Die Gemeindevertretung beschließt,
zur Aufstellung des Bebauungsplanes
der Gemeinde Selfkant Nr. 59 – Heilder, Ergänzungsstandort Nahversorgung
Selfkant-Nord -
1. die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) und der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
sowie
2. die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Sachverhalt:
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant
mbH (EGS) hatte mit Schreiben vom 05.05.2022 die Änderung des
Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes
sowie den Abschluss eines diesbezüglichen Städtebaulichen Vertrages mit der
Gemeinde Selfkant beantragt.
Geplant ist
die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines ca. 0,9 ha umfassenden
Plangebietes in Heilder zur Realisierung eines Ergänzungsstandortes für die
Nahversorgung für die nördlich gelegenen Ortsteile der Gemeinde Selfkant.
Das Plangebiet ist aus den beigefügten Unterlagen ersichtlich.
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat sich bereit erklärt, alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten zu übernehmen.
Zur
Realisierung des Planvorhabens ist es erforderlich, für die vom Plangebiet
erfassten Grundstücke Gemarkung Saeffelen, Flur 7, Nrn. 69, 70, 71, 285 sowie
270 (teilweise) und 284 (teilweise) einen qualifizierten Bebauungsplan mit der
Ausweisung „Mischbaufläche (MI)“ aufzustellen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 31.05.2022 (Vorlage 954/2022) gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 59 – Heilder, Ergänzungsstandort Nahversorgung Selfkant-Nord - beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt
der Gemeinde Selfkant Nr. 35-39/2023 vom 01.10.2023 öffentlich bekannt
gemacht.
Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
35-39/2023 vom 01.10.2023 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über
das Aufstellungsverfahren unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung gegeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 04.10.2023 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über das
Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan der Gemeinde Selfkant Nr. 59 – Heilder,
Ergänzungsstandort Nahversorgung Selfkant-Nord - unterrichtet und zur
diesbezüglichen Äußerung aufgefordert.
Die Anlagen zu diesem Verfahren sind im Internet unter
https://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=76147
abrufbar.
B Beratung und Abwägung über während der Beteiligung
der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und
Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und
privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen.
B.1 Es wird festgestellt, dass außer denen in der
Abwägungstabelle der Öffentlichkeit
(Anlage 1) zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Gemeinde Selfkant
Nr. 59 – Heilder, Ergänzungsstandort Nahversorgung Selfkant-Nord – aufgeführten
Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §
3 Abs. 1 BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer denen in
der Abwägungstabelle der Träger
öffentlicher Belange (Anlage 2) zur Aufstellung des Bebauungsplanes der
Gemeinde Selfkant Nr. 59 – Heilder, Ergänzungsstandort Nahversorgung
Selfkant-Nord – aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1
BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden.
Der Bürgermeister rief den Tagesordnungspunkt auf und bat um Wortmeldungen.
Herr Meiers merkte an, dass hier wohl keine Wohnungen gebaut würden. Darauf wolle er hinweisen. Werny fragte nach, ob eine Verpflichtung zum Wohnungsbau beschlossen werden könne. Herr Schmell antwortete darauf, dass dies in der Sitzung nicht möglich sei, wohl aber beim Grundstücksverkauf.
Der Bürgermeister ließ über die Beschlussvorschläge einzeln abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
22 Ja-Stimmen
4 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen