Beschluss:
C Beschlussfassung über die vorgebrachten Bedenken und
Anregungen
C.1 Die während der frühzeitigen
Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Entwurfs zur Aufstellung des Bebauungsplanes
der Gemeinde Selfkant Nr. 59 – Heilder, Ergänzungsstandort Nahversorgung
Selfkant-Nord – vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die
Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage 1
beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle der Öffentlichkeit)
zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die
Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der
Abwägungstabelle.
C.2 Die während der frühzeitigen
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 des Entwurfs zur Aufstellung des Bebauungsplanes
der Gemeinde Selfkant Nr. 59 – Heilder, Ergänzungsstandort Nahversorgung
Selfkant-Nord – vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage 2
beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle der Träger
öffentlicher Belange) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird
übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus
der Abwägungstabelle.
D Beschlussfassung zum weiteren Verfahren
Die Gemeindevertretung beschließt,
zur Aufstellung des Bebauungsplanes
der Gemeinde Selfkant Nr. 59 – Heilder, Ergänzungsstandort Nahversorgung
Selfkant-Nord -
1. die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) und der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
sowie
2. die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Sachverhalt:
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant
mbH (EGS) hatte mit Schreiben vom 05.05.2022 die Änderung des
Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes
sowie den Abschluss eines diesbezüglichen Städtebaulichen Vertrages mit der
Gemeinde Selfkant beantragt.
Geplant ist
die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines ca. 0,9 ha umfassenden
Plangebietes in Heilder zur Realisierung eines Ergänzungsstandortes für die
Nahversorgung für die nördlich gelegenen Ortsteile der Gemeinde Selfkant.
Das Plangebiet ist aus den in der Einladung beigefügten Unterlagen ersichtlich.
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat sich bereit erklärt, alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten zu übernehmen.
Zur
Realisierung des Planvorhabens ist es erforderlich, für die vom Plangebiet
erfassten Grundstücke Gemarkung Saeffelen, Flur 7, Nrn. 69, 70, 71, 285 sowie
270 (teilweise) und 284 (teilweise) einen qualifizierten Bebauungsplan mit der
Ausweisung „Mischbaufläche (MI)“ aufzustellen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 31.05.2022 (Vorlage 954/2022) gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 59 – Heilder, Ergänzungsstandort Nahversorgung Selfkant-Nord - beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt
der Gemeinde Selfkant Nr. 35-39/2023 vom 01.10.2023 öffentlich bekannt
gemacht.
Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
35-39/2023 vom 01.10.2023 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über
das Aufstellungsverfahren unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung gegeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 04.10.2023 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über das
Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan der Gemeinde Selfkant Nr. 59 – Heilder,
Ergänzungsstandort Nahversorgung Selfkant-Nord - unterrichtet und zur
diesbezüglichen Äußerung aufgefordert.
Die Anlagen zu diesem Verfahren sind im Internet unter
https://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=76147
abrufbar.
B Beratung und Abwägung über während der Beteiligung
der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und
Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und
privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen.
B.1 Es wird festgestellt, dass außer denen in
der Abwägungstabelle der
Öffentlichkeit (Anlage 1 dieses Sitzungspunktes in der Einladung) zur
Aufstellung des Bebauungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. 59 – Heilder,
Ergänzungsstandort Nahversorgung Selfkant-Nord – aufgeführten Stellungnahmen
der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer denen in
der Abwägungstabelle der Träger
öffentlicher Belange (Anlage 2 dieses Sitzungspunktes in der Einladung)
zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. 59 – Heilder,
Ergänzungsstandort Nahversorgung Selfkant-Nord – aufgeführten Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der frühzeitigen
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken
vorgetragen wurden.
Mangels
Wortmeldungen ließ der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag
abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
C1 |
15 |
- |
- |
C2 |
15 |
- |
- |
D |
15 |
- |
- |