Beschluss:
C Beschlussfassung über die vorgebrachten Bedenken und
Anregungen
C.1 Die während der öffentlichen
Auslegung des Entwurfs zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 47 – Tüddern, In der Kammer – der
Gemeinde Selfkant mit Begründung und
Umweltbericht und der in den Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB
vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit
folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage beigefügte
Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle – Anlage 1) zu den
vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die Beschlussfassung
erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.
Abstimmungsergebnis:
15 Ja-Stimmen
10 Nein-Stimmen
C.2 Die während der öffentlichen Auslegung
des Entwurfs zur Aufstellung
des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 47 – Tüddern, In der Kammer – der Gemeinde
Selfkant mit Begründung und
Umweltbericht und der in den Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage beigefügte
Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle – Anlage 2) zu den
vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die
Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.
Abstimmungsergebnis:
15 Ja-Stimmen
10 Nein-Stimmen
D. Satzungsbeschluss
Aufgrund
des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBI. I. S.
3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. August 2020 (BGBl.
I S. 1728), beschließt die
Gemeindevertretung die Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 47 – Tüddern, In der Kammer – der Gemeinde Selfkant als Satzung. Die
Begründung zum Bebauungsplan wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beschlossen. Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
A Verfahrensstand
Die EGS –
Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat mit Schreiben vom 09. Februar 2016
die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes sowie den Abschluss eines
diesbezüglichen Städtebaulichen Vertrages mit der Gemeinde Selfkant beantragt.
Geplant ist die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines ca. 2,05 ha (1,15 ha EGS u. 0,9 ha priv. Investor) umfassenden Neubaugebietes in der Außenbereichslage in Selfkant-Tüddern. Die Entwicklung der im Eigentum eines privaten Investors stehenden Flächen erfolgt aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung der Gemeinde Selfkant vom 02. November 2015.
Es ist Ziel der EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH, die ihr verfügbaren Flächen vorrangig zur Deckung des örtlichen Bedarfs – in Abstimmung mit der Gemeinde – im Ortsteil Tüddern ein Neubaugebiet zu realisieren und die Grundstücke unter Berücksichtigung sozialer Kriterien mit Bauverpflichtung zu veräußern.
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat sich bereit erklärt, alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten (EGS-Flächen und Flächen priv. Investor) konform des o.g. Vertrages vom 02. November 2015 sowie der hierzu ergangenen Abwicklungsvereinbarung zu übernehmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 02.03.2016 (Vorlage 179/2016) gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 47 – Tüddern, In der Kammer – beschlossen.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Gemarkung Tüddern, Flur 6, Nrn. 259 (teilweise) und 262. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll auf den vorgenannten Grundstücken ein „Allgemeines Wohngebiet“ realisiert werden.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt
der Gemeinde Selfkant Nr. 30-35/2016 vom 4. September 2016 öffentlich
bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
30-35/2016 vom 4. September 2016 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
über das Aufstellungsverfahren unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung
und Erörterung gegeben. Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Da der Entwurf des Bebauungsplanes zwischenzeitlich geändert und
angepasst werden musste, wurde der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch
Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 3/2017 vom 22. Januar
2017 erneut über das Aufstellungsverfahren unterrichtet und ihr Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung gegeben. Auch bei der erneuten Beteiligung wurden weder
Anregungen noch Bedenken vorgebracht.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über das
Online-Behördenbeteiligungsportal „OBB“ mit Schreiben bzw. E-Mail vom 19.
Januar 2017 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über das Aufstellungsverfahren zum
Bebauungsplan Selfkant Nr. 47 – Tüddern, In der Kammer - unterrichtet und zur
diesbezüglichen Äußerung aufgefordert.
Über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken nach der Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 bzw. 4 Abs. 1 BauGB wurde
in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.03.2017 (Vorlage 311/2017) beraten
und beschlossen.
Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 37/2020 vom
13. September 2020 wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3
Abs. 2 BauGB, den Bebauungsplanentwurf Nr. 47 – Tüddern, In der Kammer – der
Gemeinde Selfkant mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen,
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 21.09.2020 bis
einschließlich 21.10.2020 im Rathaus in Selfkant-Tüddern und über das
Internet-Beteiligungsportal der Gemeinde Selfkant (www.o-sp.de/selfkant/) einzusehen sowie Stellungnahmen während
der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift, per E-Mail oder im Internet
über das Online-Beteiligungsportal abzugeben.
Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden über
das Online-Behördenbeteiligungsportal „OBB“ mit Schreiben bzw. E-Mail vom
18.09.2020 zum Bebauungsplanentwurf Nr. 47 – Tüddern, In der Kammer – der
Gemeinde Selfkant nebst Begründung Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
eingeholt. Mit gleicher E-Mail bzw. Schreiben wurden die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplanentwurf
Nr. 47 – Tüddern, In der Kammer – in der Zeit vom 21.09.2020 bis einschließlich
21.10.2020 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegen bzw. auf der
Internet-Seite www.o-sp.de/selfkant/ für die Öffentlichkeit einsehbar ist. Ort
und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 37/2020 vom 13.09.2020
öffentlich bekannt gemacht.
Die Anlagen zu diesem Verfahren sind unter
http://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=29459&tid=82732
abrufbar.
B Beratung und Abwägung über während der Beteiligung
der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und
Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7
BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung der
Bauleitpläne gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung
als Vorgang setzt insbesondere voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3
Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist. Dieses Anregungsverfahren und der sonstige
Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben den Boden, auf dem der
abschließende Vorgang des Abwägens stattzufinden hat.
B.1 Es wird festgestellt, dass außer denen in
der Abwägungstabelle (Anlage 1) zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 47 – Tüddern, In der Kammer –
aufgeführten Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der Beteiligungen gemäß
§ 3 Abs. 1 und 2 BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen
wurden bzw. während des Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer denen in
der Abwägungstabelle (Anlage 2) zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 47 – Tüddern, In der Kammer –
aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange während der Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB keine weiteren
Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des Verfahrens
ausgeräumt werden konnten.
Herr Meiers verwies auf seine Erläuterungen zum Bebauungsplan Biesener
Feld und die dort erhobenen Einwände.
Anschließend ließ der Bürgermeister darüber abstimmen, über die
Abwägungstabellen en bloc zu entscheiden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Alsdann wurde mangels weiterer Wortmeldungen über die Abwägungstabellen und den Satzungsbeschluss nach Verlesung abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
15 Ja-Stimmen
10 Nein-Stimmen