Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplanes wird entsprochen.

 


Sachverhalt:

 

Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 23. September 2020 beantragt die VDH Projektmanagement GmbH namens und im Auftrag des Grundstückseigentümers die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB. Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Absicherung einer Mehrfamilienhausbebauung auf den Grundstücken Gemarkung Wehr, Flur 3, Flurstücke 274 und 275.

 

Zur Verdeutlichung wird auf den als Anlage beigefügten Lageplan verwiesen.

 

Der Bauherr hat sich bereit erklärt, die Verfahrenskosten der Aufstellung des Bebauungsplanes zu übernehmen.

 

Der Bürgermeister führte in das Thema ein und bat um Wortmeldungen. Herr Ruers regte an, eine Höhenbegrenzung für die geplante Bebauung im Angleich an das allgemeine Ortsbild vorzuschreiben. Herr Schmell erklärte, dass dies beim Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes geschehen solle. Hiermit erklärte man sich einverstanden.

 

Herr Corsten ließ alsdann über den Antrag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig