Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant beschließt:

 

 

  1. Für die vom Plangebiet erfassten Grundstücke Gemarkung Saeffelen, Flur 7, Nrn. 176 und 177 den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Selfkant Nr. VEP 1/2019 – Heilder, Am alten Sportplatz - mit der Ausweisung „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufzustellen

 


Sachverhalt:

 

Die ELMO Konzept- und Invest GmbH hat mit dem in der Einladung als Anlage beigefügten Schreiben vom 13. Januar 2019 die Entwicklung und Erschließung des Geländes des ehemaligen Sportplatzes in Heilder, Gemarkung Saeffelen, Flur 7, Nrn. 176 und 177 beantragt. Auf den Grundstücken soll eine Wohnanlage mit mehreren Gebäuden und ein Gebäude zur gewerblichen Nutzung errichtet werden. Die Wohnanlage soll vorrangig zur Unterbringung von Älteren und Menschen mit Beeinträchtigungen genutzt werden. In dem Gewerbeobjekt ist eine Nutzung vorgesehen, die u.a. die Bewohner der angrenzenden Wohnnutzung unterstützt (Praxisräume für Ärzte, Physiotherapie, mobile Pflegedienst o.a.). Das Plangebiet hat eine Gesamtfläche von ca. 7.500 m², die Abgrenzung der Wohnbaufläche sowie der geplanten Grün- und Verkehrsflächen sind aus dem in der Einladung als Anlage beigefügten Lageplan ersichtlich.

 

Zur Umsetzung ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung mit der Ausweisung „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 13a BauGB erforderlich. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren erfolgen.

 

 

Die Investorengemeinschaft erklärt sich bereit, alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten zu übernehmen.

 

Nach kurzer Diskussion, ließ der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:    19

Nein- Stimmen: 1

Enthaltungen:    0