Betreff
Glasfaserausbau in der Gemeinde Selfkant - Antrag der CDU-Fraktion vom 6. Mai 2014
Vorlage
947/2014
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 6. Mai 2014 bittet die CDU um Vorlage einer aktuellen Liste über die Mängel, die im Zuge der Verlegung der Glasfaserleitungen im Gemeindegebiet festgestellt wurden. Des Weiteren wird um eine Darstellung der Verträge mit der Deutschen Glasfaser und der Fristen für die Gewährleistung gebeten.

 

Generelles zur Abnahme der Bauleistungen:

 

Nach Fertigstellung eines Straßenabschnittes bzw. eines sogenannten Muffenabschnittes wird die Wiederherstellung der Straßen, Geh- und Radwegsoberflächen im öffentlichen Bereich auf Antrag der bauausführenden Firma  abgenommen. Bei den jeweiligen Abnahmen sind Vertreter der ausführenden Baufirma sowie der Gemeindeverwaltung anwesend. Die bei der Bauabnahme festgestellten Mängel werden der Lage nach mit einer kurzen Beschreibung des Mangels schriftlich dokumentiert und die Baufirma wird angewiesen, die Mängel umgehend zu beheben. Zudem werden auch Meldungen von Anwohnern auf dieser Liste dokumentiert. Nach Ablauf einer gesetzten Frist zur Mängelbeseitigung werden die Oberflächen erneut überprüft und abgenommen.

 

Um sogenannte verdeckte Mängel zu vermeiden werden die Arbeiten bereits während der Verlegung der Glasfaserleitungen durch einen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung überwacht. Sollte im Zuge der Verlegearbeiten festgestellt werden, dass die Arbeiten nicht fachgerecht ausgeführt werden, beispielsweise bei der Verfüllung der Leitungsgräben, so werden die Baufirmen hierauf direkt hingewiesen.

 

Die fachgerechte Herstellung der Oberflächen im Privatbereich liegt nicht in der Zuständigkeit der Gemeindeverwaltung. Eine Abnahme der Arbeiten im Privatbereich durch einen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung erfolgt daher nicht. Nach Aussage der Deutschen Glasfaser werden die Arbeiten im Privatbereich stichprobenartig durch einen Bauleiter der Deutschen Glasfaser überwacht. Selbstverständlich werden den Bürgern bei Problemen Hilfestellungen gegeben.

 

Die beigefügte Liste dokumentiert alle im Gemeindegebiet festgestellten Mängel im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen. Bei jedem Mangel wird dokumentiert wann der Mangel festgestellt wurde, ob der Mangel im Zuge einer Abnahme festgestellt wurde, oder ob er durch einen Anwohner angezeigt wurde. In der Liste sind Mängel die noch nicht beseitigt wurden grau hinterlegt. Alle nicht grau hinterlegten Mängel wurden beseitigt. Aus der Liste wird ersichtlich, dass bei vereinzelten Straßen noch keine Nachabnahme stattgefunden hat. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die folgenden Straßen: Aan Schniewind, Birder Straße, Am Südhang, Dechant-Kamper-Straße, Dorfplatz, Waldstraße, Gertrudisstraße, Kämpchen, Oligstraße, Sittarder Straße.

Zudem wurden bislang überwiegend die Arbeiten nach der Längsverlegung im Gehwegsbereich abgenommen. Für die Herstellung der Hausanschlüsse müssen Teilabschnitte des Gehwegsbereiches erneut geöffnet werden. Die fachgerechte Wiederherstellung der Oberflächen nach der Verlegung der Hausanschlüsse wird derzeit überprüft.

 

 

Angaben zu den Verträgen mit der Deutschen Glasfaser:

 

Zwischen dem Kreis Heinsberg, der Deutschen Glasfaser Netz Entwicklungs GmbH, der Deutschen Glasfaser Netz Operating GmbH und der Gemeinde Selfkant wurde eine Grundvereinbarung unterzeichnet. In der Grundvereinbarung werden im Wesentlichen die Ausbaugebiete, die Art der Bürgerinformation, die Art der Ausführung des Netzes und die Leistungen und Pflichten der Kooperationspartner geregelt. Zudem wurde unter den gleichen Kooperationspartnern ein Gestattungsvertrag unterzeichnet, in dem Wegenutzungsrechte, technische Vorgaben zur Durchführung der Bauarbeiten (Verlegetiefen, Verlegeverfahren etc.), technische Vorschriften und Gesetze, Maßnahmen zur Absicherung des Baubereiches, Gewährleistungsfristen und die Dokumentation des Leitungsverlaufs geregelt sind.

Die zuvor beschriebenen Vertragsunterlagen sind für alle Städte und Gemeinden des Kreises Heinsberg identisch.

 

Angaben zu den Gewährleistungsfristen:

 

Wird die Abnahme erteilt, so gilt ab diesem Zeitpunkt eine Gewährleistungsfrist von vier Jahren. In diesem Zeitraum festgestellt Mängel müssen zeitnah von der Deutschen Glasfaser behoben werden.