Betreff
Wahl der Ortsvorsteher
Vorlage
944/2014
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 3 der Hauptsatzung wird von der Gemeindevertretung für jede Ortschaft ein Ortsvorsteher gewählt. Die räumliche Abgrenzung der Ortschaften ergibt sich aus dem als Anlage der Hauptsatzung beigefügten Verzeichnis wie folgt :

 

 

-      Havert mit Stein

-      Hillensberg

-      Höngen mit Großwehrhagen, Kleinwehrhagen und Dieck

-      Isenbruch

-      Millen mit Millen-Bruch

-      Saeffelen und Heilder

-      Schalbruch

-      Süsterseel

-      Tüddern

-      Wehr

  

Ortsvorsteher wählt der Rat unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmverhältnisses für die Dauer seiner Wahlzeit. Sie müssen im Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können. Erzielt eine Partei in einem Gemeindebezirk die absolute Mehrheit, so kann der Rat praktisch eine vom Vertrauen dieser Partei getragene Person zum Ortsvorsteher wählen.

 

Da die Ortsvorsteher für das Gebiet ihrer jeweiligen Ortschaft mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragt werden, sind sie nach den Vorschriften der GO NW zu Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Zunächst sind die Ortsvorsteher für die insgesamt 10 Gemeindeteile zu wählen. Anschließend sind die Ortsvorsteher zu Ehrenbeamten zu ernennen.