Sachverhalt:
Wahl der Mitglieder der Organe von Verbänden sowie
sonstige Gremien
Bei unmittelbaren Beteiligungen vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in den Organen der nachgenannten Gremien. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen.
Sofern der Rat zwei oder mehr Vertreter zu bestellen hat, ist eine Wahl nach § 50 Abs. 3 GO (Hare/Niemeyer) durchzuführen. Ist nur eine Person zu wählen, so ist diejenige Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Die Gemeinde Selfkant gehört folgenden Verbänden an und ist berechtigt, Mitglieder zu den entsprechenden Organen zu entsenden:
- Gesamtschul-,
Realschul- und Hauptschulzweckverband
Verbandsversammlung
5 Mitglieder
Von der Verwaltung vorgeschlagen: BM Corsten Vertreter: VAe Griens
- Sonderschulzweckverband
Verbandsversammlung
3 Mitglieder
Von der Verwaltung vorgeschlagen: GOAR Schwartzmanns Vertreter: VAe Griens
- Wirtschaftsförderungsgesellschaft
für den Kreis Heinsberg mbH
Gesellschafterversammlung
3 Mitglieder
Von der Verwaltung vorgeschlagen: GOAR Schwartzmanns Vertreter: GAR Schmell
- Entwicklungsgesellschaft
Selfkant mbH
Gesellschafterversammlung
Bürgermeister (gesetztes Mitglied nach Gesellschaftervertrag)
Aufsichtsrat
Bürgermeister Corsten als Vorsitzender
und bisher 6 Mitglieder (Vorschlag 10 Mitglieder)
- Verbandswasserwerk
Gangelt GmbH
Aufsichtsrat
1 Mitglied (in Anlehnung an Gangelt und GK: BM Corsten)
Gesellschafterversammlung
3 Mitglieder
Von der Verwaltung vorgeschlagen: BM Corsten Vertreter: GOAR Schwartzmanns
- Kreiswerke
Heinsberg GmbH
Gesellschafterversammlung
1 Mitglied (bisher BM Corsten bzw. Stellvertreter GOAR Schwartzmanns)
Aufsichtsrat
für die Städte und Gemeinden Gangelt, Heinsberg, Waldfeucht, Wassenberg, Wegberg, Niederkrüchten und Selfkant
Die vorgenannten Kommunen haben sich auf die zwei zur Verfügung stehende Sitze im Aufsichtsrat zu verständigen.
1 Mitglied (Vorschlag der Verwaltung: BM Corsten Vertreter: GOAR Schwartzmanns)
-
West-Energie und Verkehr
Beirat
1 Mitglied
(Vorschlag der Verwaltung: BM Corsten Vertreter: GOAR Schwartzmanns)
-
Zweckverband „Der Selfkant“
3 Mitglieder
Von der Verwaltung vorgeschlagen: GAR Bienwald, Vertreter: VA Mobers
- Aachener
Verkehrsbund (AVV)
1 Mitglied für den regionalen Beirat
(Vorschlag BM Corsten, Vertreter: GAR Bienwald)
- Heinsberger
Tourist Service
1 Mitglied für den Beirat
Verwaltungsvorschlag: VA Mobers, Vertreterin VAe Nandzik
- Rat
der Tageseinrichtungen für Kinder
Für die Kindergärten der in gemeindlicher Trägerschaft befindlichen
Kindergärten in Schalbruch und Wehr sind vom Kindergartenträger zu
bestellenden Vertreter zu wählen.
Nach § 9 des Kinderbildungsgesetzes (KIBIZ) bilden der Träger und in der
Einrichtung pädagogisch tätige Kräfte mit dem Elternbeirat den Rat der
Tageseinrichtung. Dem Träger ist es freigestellt, wie viele Vertreter
entsandt werden.
Bisher vom Träger bestellt:
- Kindergarten Schalbruch 3 Mitglieder
Von der Verwaltung vorgeschlagen: VAe. Houben Vertreter GOI Krekels
- Kindergarten Wehr 2 Mitglieder
Von der Verwaltung vorgeschlagen: VAe. Houben Vertreter GOI Krekels
- Green Prüfungsausschuss 1 Mitglied, ein Vertreter
Der Kreis Heinsberg und die Gemeinde Selfkant haben sich auf Mitglied/Vertreter zu einigen.
Beschlussvorschlag:
Es wird vorgeschlagen, die Mitglieder sowie namentlich zu benennende Stellvertreter zu bestellen.