Betreff
Wahl, Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter des Bürgermeisters
Vorlage
941/2014
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 67 GO wählt der Rat aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters.

 

Wählbar zu Stellvertretern des Bürgermeisters sind nur Mitglieder des Rates, da der Rat die Stellvertreter „aus seiner Mitte“ zu wählen hat. Personen, die dem Rat nicht angehören, sind daher nicht wählbar.

 

Das Gesetz schreibt nicht vor, wie viele Stellvertreter zu wählen sind. Die diesbezügliche Entscheidung liegt im Ermessen des Rates und ist daher vorher festzulegen. Es war bisher üblich und nach der Praxiserfahrung auch ausreichend, zwei Stellvertreter des Bürgermeisters vorzusehen. 

 

Anschließend sind aus der Mitte des Rates Wahlvorschläge zu unterbreiten. Fraktionen,  mehrere Fraktionen gemeinsam, Gruppen von Ratsmitgliedern und einzelne Ratsmitglieder können Listen mit den von ihnen vorgeschlagenen Bewerbern einreichen.

 

Bei der Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Erster Stellvertreter des Bürgermeisters ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, zweiter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, dritter Stellvertreter, wer an vorderster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit  entscheidet das vom Bürgermeister zu ziehende Los. Nimmt ein gewählter Bewerber die Wahl nicht an, so ist gewählt, wer an nächster Stelle desselben Wahlvorschlags steht. Ist ein Wahlvorschlag erschöpft, tritt ab seine Stelle der Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Festsetzung der Anzahl der Stellvertreter
  2. Abgabe von Wahlvorschlägen
  3. Abstimmung über Wahlvorschläge in geheimer Wahl