Betreff
Einführung und Verpflichtung der Ratsmitglieder
Vorlage
940/2014
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bürgermeister übernimmt die Sitzungsleitung und verpflichtet gemäß § 67 Abs. 3

GO die übrigen Mitglieder der Gemeindevertretung.

 

Die einzuführenden Ratsmitglieder verpflichten sich wie folgt :

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.

So wahr mir Gott helfe.“

 

Die Verpflichtungserklärung kann auch ohne die Worte „So wahr mir Gott helfe“ ausgesprochen werden.