Sachverhalt:
In ihren Sitzungen am 15. Oktober und 11. Dezember 2013 hat sich die Gemeindevertretung mit der Städtebaulichen Entwicklungsplanung „Arrondierung Tüddern“ befasst und sich grundsätzlich für das Entwicklungskonzept ausgesprochen. Gleichzeitig wurde der Bürgermeister beauftragt, auf der Grundlage dieser Entwicklungsplanung die konkrete Änderung des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes vorzubereiten.
Als Anlage ist der Entwurf dieser Flächennutzungsplanänderung beigefügt.
Dieser Entwurf sieht auf den nachgenannten Grundstücken die folgenden konkreten Änderung vor:
A.1 Sondergebiete
A.1.2 Änderung
der Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Sondergebiet für
Nahversorgung“
Gemarkung Tüddern, Flur 5
Flurstück Nr. 194 (tw.).
A.2 Gemischte Bauflächen
A.2.1 Änderung
der Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gemischte Bauflächen“
Gemarkung Tüddern, Flur 5
Flurstücke Nr. 37 (tw.), 194 (tw.).
A.2.2 Änderung
der Darstellung von „Flächen für Wald“ und „Gemischte Bauflächen“
Gemarkung Tüddern, Flur 5
Flurstück Nr. 194 (tw.).
A.3 Wohnbauflächen
A.3.1 Änderung
der Darstellung von Flächen für die „Landwirtschaft“ in „Wohnbauflächen“
Gemarkung Tüddern, Flur 6
Flurstück Nr. 259 (tw.) und 262 (tw.).
A.4 Flächen für Gemeinbedarf
A.4.1 Änderung
der Darstellung von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Flächen für
Gemeinbedarf“
Gemarkung Tüddern, Flur 5
. Flurstück 194 (tw).
A.4.2 Änderung
der Darstellung von „Gemischte Bauflächen“ in „Flächen für Gemeinbedarf“
Gemarkung Tüddern, Flur 5
Flurstück 194 (tw).
A.5 Straßenverkehrsflächen
A.5.1 Änderung
der Darstellung von „Flächen für die Landwirtschaft“ in
„Straßenverkehrsflächen“
Gemarkung Tüddern, Flur 3
Flurstück 699 (tw.).
Gemarkung Tüddern, Flur 5
Flurstücke Nr. 29, 37 (tw.), 38 (tw.) und 194 (tw.).
Gemarkung Tüddern, Flur 6
Flurstück Nr. 262 (tw.).
A.5.2 Änderung
der Darstellung von „Sondergebiet“ in „Straßenverkehrsfläche“
Gemarkung Tüddern, Flur 5
Flurstück Nr. 195 (tw.).
A.5.3 Änderung
der Darstellung von „Fläche für Wald“ in „Straßenverkehrsfläche“
Gemarkung Tüddern, Flur 5
Flurstück Nr. 194 (tw.).
.
Beschlussvorschlag:
A. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Änderung Nr. N13 Tüddern, Nord II – mit den nachstehend aufgeführten Änderungen
A.1 Sondergebiete
A.1.2 Änderung der Darstellung von „Fläche für
die Landwirtschaft“ in „Sondergebiet für Nahversorgung“
Gemarkung Tüddern, Flur 5
Flurstück Nr. 194 (tw.).
A. Gemischte Bauflächen
A.2.1 Änderung der Darstellung von „Fläche für
die Landwirtschaft“ in „Gemischte Bauflächen“
Gemarkung Tüddern, Flur 5
Flurstücke Nr. 37 (tw.), 194 (tw.).
A.2.2 Änderung der Darstellung von „Flächen für
Wald“ und „Gemischte Bauflächen“
Gemarkung Tüddern, Flur 5
Flurstück Nr. 194 (tw.).
A.3 Wohnbauflächen
A.3.1 Änderung der Darstellung von Flächen für
die „Landwirtschaft“ in „Wohnbauflächen“
Gemarkung Tüddern, Flur 6
Flurstück Nr. 259 (tw.) und 262 (tw.).
A.4 Flächen für Gemeinbedarf
A.4.1 Änderung der Darstellung von „Flächen für
die Landwirtschaft“ in „Flächen für Gemeinbedarf“
Gemarkung Tüddern, Flur 5
. Flurstück 194 (tw).
A.4.2 Änderung der Darstellung von „Gemischte
Bauflächen“ in „Flächen für Gemeinbedarf“
Gemarkung Tüddern, Flur 5
Flurstück 194 (tw).
A.5 Straßenverkehrsflächen
A.5.1 Änderung der Darstellung von „Flächen für
die Landwirtschaft“ in „Straßenverkehrsflächen“
Gemarkung Tüddern, Flur 3
Flurstück 699 (tw.)
Gemarkung Tüddern, Flur 5
Flurstücke Nr. 29, 37 (tw.), 38 (tw.) und 194 (tw.).
Gemarkung Tüddern, Flur 6
Flurstück Nr. 262 (tw.).
A.5.2 Änderung der Darstellung von
„Sondergebiet“ in „Straßenverkehrsfläche“
Gemarkung Tüddern, Flur 5
Flurstück Nr. 195 (tw.).
A.5.3 Änderung der Darstellung von „Fläche für
Wald“ in „Straßenverkehrsfläche“
Gemarkung Tüddern, Flur 5
Flurstück Nr. 194 (tw.).
B. Die Gemeindevertretung beschließt zum Änderungsverfahren N 13 – Tüddern, Nord II –
- die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
- die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie
- die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
durchzuführen.