Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 42 - Tüddern, Fachmarktzentrum III -
Vorlage
931/2014
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage der von der Bezirksregierung Köln genehmigten Städtebaulichen Entwicklungsplanung „Arrondierung Tüddern“ können nunmehr am Nordrand von Tüddern die nächsten bauleitplanerischen Maßnahmen in Angriff genommen werden.

 

Neben der für das Gesamtgebiet der „Arrondierung Tüddern“ erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes ist jetzt für Teilbereiche dieses Areals die Aufstellung von Bebauungsplänen vorgesehen.

 

Südlich der Straße „In der Fummer“ und westlich des bestehenden Fachmarktzentrums (Lidl, Kodi, Deichmann u. a.)  soll ein weiteres Fachmarktzentrum entstehen.

 

Einhergehend mit der Realisierung dieses neuen Fachmarktzentrums ist beabsichtigt, die Verkehrsanbindung des Nahversorgungszentrums in Tüddern zu optimieren und neu zu gestalten.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 42  – Tüddern, Fachmarktzentrum III – umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Tüddern, Flur 3, Flurstücke 11, 12, 16, 18, 19, 20, 22, 23, 349 (tw.), 375(tw.), 699 (tw.), 759, 769, 855, 856, 857 (tw.) und 858. Auf die beiliegende zeichnerische Darstellung des Plangebietes wird verwiesen.

 

Im Bebauungsplan Selfkant Nr. 42 - Tüddern, Fachmarktzentrum III – sollen ein So-Gebiet, ein Mischbaugebiet (Mi) sowie die entsprechende Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Fußweg) ausgewiesen werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 42 – Tüddern, Fachmarktzentrum III -.

 

Auf den Grundstücken bzw. Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Tüddern, Flur 3, Flurstücke 11, 12, 16, 18, 19, 20, 22, 23, 349 (tw.) 375 (tw.), 699 (tw.), 759, 769, 855, 856, 857 (tw.) und 858 sollen ein So-Gebiet, ein Mischbaugebiet (Mi) sowie die entsprechende Verkehrsinfrastruktur ausgewiesen werden.

 

Des weiteren beschließt die Gemeindevertretung zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Selfkant. Nr. 42 – Tüddern, Fachmarktzentrum III –

 

-       die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches BauGB

 

-       die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB

 

und

 

-       die Offenlage des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.