Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 - Tüddern, Vor dem Rohrweg
Vorlage
929/2014
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage der von der Bezirksregierung Köln genehmigten Städtebaulichen Entwicklungsplanung „Arrondierung Tüddern“ können nunmehr am Nordrand von Tüddern die nächsten bauleitplanerischen Maßnahmen in Angriff genommen werden.

 

Neben der für das Gesamtgebiet der „Arrondierung Tüddern“ erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes ist jetzt für Teilbereiche dieses Areals die Aufstellung von Bebauungsplänen  vorgesehen.

 

Aus diesem Grunde beantragt eine Grundstückseigentümerin die Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 – Tüddern, Vor dem Rohrweg -.

 

Die Kosten des Verfahrens werden von der Grundstückseigentümerin getragen werden.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 umfasst (Teilflächen) der / die Grundstücke Gemarkung Tüddern, Flur 3, Nr. 699 sowie Flur 5, Nr. 29, 162, 194 sowie 195 und ist aus der beigefügten zeichnerischen Darstellung ersichtlich.

Auf diesen Flächen sollen ein Mischgebiet, eine Fläche für Gemeinbedarf sowie ein So-Gebiet dargestellt werden.

Die Fläche für Gemeinbedarf wird für das von der Gemeinde für „Ues Tüddere“ vorgesehene Dorfgemeinschaftshaus, das bereits mit LEADER-Bewilligungsbescheid versehen ist, bereitgestellt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 – Tüddern, Vor dem Rohrweg -.

 

Auf den vom Plangebiet umfassten (Teilflächen) der / die Grundstücke Gemarkung Tüddern, Flur 3, Nr. 699 sowie Flur 5, Nr. 29, 162, 194 und 195 soll der Bebauungsplan wie folgt dargestellt werden:

 

a)         Teilfläche des Grundstückes Nr. 194

 

            Mischgebiet.

 

b)        Teilfläche des Grundstückes Nr. 194

 

            Fläche für Gemeinbedarf.

 

c)         Teilflächen der Grundstücke 162, 194 und 195

 

            So-Gebiet.

 

d)        Grundstück Flur 5, Nr. 29 sowie Teilfläche des Grundstückes Flur 3, Nr. 699

 

            Verkehrsfläche.

 

 

Des weiteren beschließt die Gemeindevertretung zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41, Tüddern, Vor dem Rohrweg –

 

-       die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches

BauGB

 

-       die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB

 

und

 

-       die Offenlage des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.