Betreff
Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Kommunalwahl 2014
Vorlage
927/2014
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Wahlleiter hat gemäß § 18 KWahlG die Wahlvorschläge sofort zu prüfen. Stellt er Mängel fest, so fordert er unverzüglich die Vertrauensperson auf, sie rechtzeitig zu beseitigen. 

 

Die Wahlvorschläge können bis zum 07.04.2014 eingereicht werden. Diese werden zur Sitzung vorgelegt.

 

Der Wahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge.


Beschlussvorschlag:

 

Der Wahlausschuss  stimmt der Zulassung der Wahlvorschläge zu.